Einmal mehr sollte sich Brian K., der früher Carlos genannt wurde, vor einem Gericht verantworten. Einmal mehr glänzte er am Mittwoch durch Abwesenheit. Er wehrte sich gegen das Verdikt des Bezirksgerichts Dielsdorf. Es hatte den Langzeit-Gewalttäter 2019 unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis sowie einer Kleinen Verwahrung verurteilt. Das heisst, der Schläger soll im Strafvollzug psychiatrisch behandelt werden. Einziges Problem: Brian ist nicht therapiewillig.
Als Begründung für seine Abwesenheit gab Brian K. in seinem bewilligten Dispensationsgesuch dem Zürcher Obergericht an, er sei wegen der unerträglichen Haftbedingungen nicht imstande, an der Verhandlung teilzunehmen.
Brians Anwälte verlangen sofortige Haftentlassung
Seine mittlerweile drei Anwälte schlugen in dieselbe Kerbe und verlangten seine sofortige Haftentlassung. Brian K. sei 23 Stunden am Tag isoliert und werde sogar beim Verrichten seiner Notdurft überwacht. «Wir haben es hier mit Folter zu tun», so ein Verteidiger.
Dieser Antrag wurde vom Gericht aber abgelehnt. Das Bundesgericht habe sich erst kürzlich damit befasst und sei zu demselben Ergebnis gekommen, so der Gerichtspräsident. Nicht besser erging es den Brian-Anwälten mit Beweisanträgen sowie einer Tatrekonstruktion.
Der Staatsanwalt will die Verwahrung
Der Staatsanwalt liess sich nicht aus der Ruhe bringen und verlangte eine Erhöhung der Strafe auf 7,5 Jahre und eine ordentliche Verwahrung.
Die rund zwei Dutzend Delikte, die Brian K. zur Last gelegt werden, hatten sich hinter Gitter, meist in der Zürcher Strafanstalt Pöschwies zugetragen. Der schwerste Vorfall betraf einen Aufseher, den Brian brutal verprügelt hatte. Selbst ein Einsatzkommando konnte ihn nicht stoppen.
Gegen Brian läuft schon die nächste Untersuchung
In seinen Plädoyers zerriss das Anwaltstrio die Anklage: Die Anschuldigung der schweren Körperverletzung sei nicht bewiesen. Die Vorwürfe seien ohnehin strafrechtlich nicht verwertbar, da sich Brian K. lediglich gegen Folter gewehrt habe. Um 19.30 Uhr schloss das Gericht die Verhandlung. Das Urteil folgt in drei Wochen.
Der Fall Brian ist längst nicht abgeschlossen. Es läuft gegen ihn eine Strafuntersuchung wegen insgesamt 30 neuen Knast-Vorfällen. Es gilt die Unschuldsvermutung.