In Italien sind nun die beschlossenen Corona-Regeln für Reisende in Kraft getreten. Wer aus anderen EU-Staaten kommt, braucht entweder einen negativen Corona-Test, einen Impfnachweis oder eine Bescheinigung, dass er genesen ist. Zuvor galt wegen der grassierenden Omikron-Variante für alle – egal, ob geimpft oder genesen – auch eine Testpflicht. Ungeimpfte mussten fünf Tage in Quarantäne.
Seit Anfang Januar hat Italien eine Corona-Impfpflicht für Menschen, die älter als 50 Jahre sind. Nun müssen Ungeimpfte dieser Altersgruppe eine Strafe von 100 Euro bezahlen, wenn sie ungeimpft erwischt werden. Vom 15. Februar an können sie auch nicht mehr an ihren Arbeitsplatz: Dort gilt dann die 2G-Regel – also geimpft oder genesen.
3G-Regel in Geschäften
Änderungen gibt es auch beim Einkaufen. Am Dienstag trat für Geschäfte, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, die 3G-Regel in Kraft. In Buchhandlungen, Banken oder Ämtern braucht man also mindestens einen negativen Test. Ausgenommen sind etwa Supermärkte oder Apotheken.
In dem Land mit rund 60 Millionen Einwohnern sind fast 81 Prozent der Gesamtbevölkerung gegen Covid-19 geimpft. Die täglichen Corona-Fallzahlen gingen zuletzt zurück. Am Montag meldeten die Behörden rund 57'700 Neuinfektionen und annähernd 350 Virus-Tote. (SDA)