Busse und Bewährung für Erika Preisig
Kein Knast für Frau «Dr. Tod»

Erika Preisig muss nicht in den Knast. Die bekannte Sterbehelferin wurde vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freigesprochen.
Publiziert: 09.07.2019 um 14:35 Uhr
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Aktualisiert: 09.07.2019 um 18:00 Uhr
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Die Freitodbegleiterin Dr. Erika Preisig muss nicht hinter Gitter.
Foto: Imago

Die Sterbehelferin Erika Preisig (61) muss nicht wegen vorsätzlicher Tötung hinter Gitter. Das Baselbieter Strafgericht hat sie am Dienstag aber wegen Verstössen gegen das Heilmittelrecht zu 15 Monaten bedingt und 20'000 Franken Busse verurteilt. Die Freiheitsstrafe sprach das Gericht in Muttenz bedingt auf vier Jahre aus. Während dieser Zeit darf Preisig zwar weiter als Hausärztin praktizieren und auch Sterbebegleitungen machen. Das Urteil verbietet ihr jedoch, in der Probezeit Personen mit psychischen Störungen oder Verhaltensstörungen in ihrer Krankenakte Medikamente zur Sterbehilfe zu verschreiben.

Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung in mittelbarer Täterschaft gefordert. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Die 61-jährige Ärztin Preisig ist Kopf der Sterbehilfeorganisationen Lifecircle/Eternal Spirit.

«Am seidenen Faden gehangen»

An Preisig gerichtet sagte der Gerichtspräsident, es habe an einem «seidenen Faden gehangen», dass sie hier um einen Tötungs-Schuldspruch herum kommt. Die Hausärztin und Kopf der Sterbehilfeorganisationen Lifecircle/Eternal Spirit habe sich ohne Fachgutachten «nicht einmal ein halbwegs adäquates Bild» vom Zustand der Frau machen können.

Preisig habe die Ärztegrundregel missachtet, sich an die Grenzen der eigenen Kompetenzen zu halten, da sie selber keine psychiatrische Ausbildung habe. Auch der von ihr herangezogene Zweitgutachter sei mit einem 350-Stunden-Kurs weit weg von einem mindestens sechsjährigen Fachstudium und somit eindeutig unterqualifiziert.

Unabhängiges Gutachten fehlte

Preisig hatte 2016 eine psychisch kranke Frau in den Tod begleitet, ohne zuvor ein unabhängiges Fachgutachten zu deren Urteilsfähigkeit einzuholen. Die Staatsanwaltschaft liess post mortem ein Aktengutachten erstellen, und dieses attestierte der Verstorbenen eine schwere Depression; sie sei nicht urteilsfähig gewesen.

Internationale Bekanntheit erlangte Frau «Dr. Tod», als sie vor gut einem Jahr dem Australier David Goodall (†104) in Liestal BL seinen Sterbewunsch erfüllt hatte (BLICK berichtete). (cat/SDA)

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