Messerstecher von Morges VD
«Extrem schwere Schuld» – Staatsanwalt fordert 18 Jahre Knast

Er hatte Rodrigo G. (†29) kaltblütig abgestochen – nun fordert der Staatsanwalt im Prozess um das Tötungsdelikt von Morges eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren.
Publiziert: 14.12.2022 um 10:48 Uhr
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Aktualisiert: 14.12.2022 um 11:55 Uhr
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Der Angeklagte muss sich vor dem Bundesgericht in Bellinzona verantworten.
Foto: LINDA GRAEDEL

Im September 2020 ist es in Morges VD zu einem Tötungsdelikt gekommen. In einem Kebab-Laden zückte ein Islamist das Messer und verletzte den Portugiesen Rodrigo G.* (†29) tödlich. Beim Täter handelte es sich um ein Mitglied eines Dschihadisten-Netzwerks.

Der mittlerweile 29-jährige türkisch-schweizerische Doppelbürger muss sich nun vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona TI verantworten. Bereits einen Tag nach der Tat konnte der Angreifer, der im Grossraum Lausanne einschlägig als Islamist bekannt sein soll, verhaftet werden. Der Angeklagte gab vor Gericht zu, dass er mit der Messerattacke ein vom IS vorgeschlagenes Vorgehen gewählt habe. Nach der Tat sei er stolz darauf gewesen, Gott gehorcht zu haben. Heute sei er «traurig für das Opfer und dessen Familie. Es tut mir leid für diesen Vorfall».

Der Staatsanwalt des Bundes hat am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren für den Täter gefordert. Er betonte die «extrem schwere Schuld» des Angeklagten.

Angeklagter will keine Therapie

Staatsanwalt Yves Nicolet ist der Ansicht, dass die sehr schweren Taten, die nichtigen Motive und die fehlende Einsicht eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge haben sollten. Diese Strafe müsse jedoch aufgrund der vom psychiatrischen Gutachter attestierten mittelgradig verminderten Schuldfähigkeit gesenkt werden.

Der Vertreter der Bundesanwaltschaft lehnte die vom Psychiater vorgeschlagene stationäre Behandlung in einer geschlossenen Einrichtung ab. Er führte mehrere Gründe an, die gegen eine solche Therapie sprechen würden: Der Angeklagte sei sich seiner Krankheit nicht bewusst und suche keine Behandlung und er ziehe das Gefängnis vor. Unter diesen Umständen könne nur die ordentliche Verwahrung die öffentliche Sicherheit gewährleisten.

«Abscheulicher Egoismus»

Die Umstände und Motive der begangenen Tat sind laut Staatsanwaltschaft als Mord zu qualifizieren. Der Täter habe nicht nur die Errichtung eines Kalifats angestrebt, sondern darüber hinaus den begehrten Status eines Mudschaheddin erlangen wollen. Er sei von einem «primitiven und abscheulichen Egoismus» getrieben gewesen.

Der Angriff sei darauf ausgerichtet gewesen, Angst und Schrecken zu verbreiten. Diese Emotion sei von den Gästen und insbesondere vom Freund des Opfers heftig empfunden worden. Auch in diesem Fall seien die Straftatbestände der Drohung und der einfachen Körperverletzung erfüllt, sagte der Staatsanwalt.

Den Angriff des Angeklagten auf einen Gefängniswärter, wertet der Staatsanwalt als versuchte vorsätzliche Tötung. Die Schläge gegen einen Fedpol-Beamten seien als Bedrohung und Gewalt gegen Beamte einzustufen.

Bei dem Versuch, im April 2019 eine Tankstelle in Prilly in Brand zu setzen, sei sich der Angeklagte der Gefahr einer Explosion und erheblicher körperlicher und materieller Schäden bewusst gewesen, führte der Staatsanwalt aus. Nur seine Unkenntnis der Funktionsweise von Zapfsäulen habe zum Scheitern des Anschlags geführt. (SDA)

* Name geändert

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