Sieben Jahre alter Fall
Lebenslänglich für Angeklagten im Basler Doppelmord-Prozess

Das Basler Strafgericht hat für den Angeklagten im Doppelmordprozess eine lebenslängliche Gefängnisstrafe verhängt. Er wurde für schuldig befunden, im Jahr 2017 zusammen mit einem Mittäter bei einer Abrechnung im albanischen Drogenmilieu zwei Männer erschossen zu haben.
Publiziert: 25.04.2024 um 16:23 Uhr
|
Aktualisiert: 25.04.2024 um 18:07 Uhr
1/4
Spurensicherung am Tatort nach den tödlichen Schüssen im «Café 56» 2017.
Foto: AP

Verurteilt wurde er für mehrfachen Mord, für Mordversuch, Gefährdung des Lebens und für ein Vergehens gegen das Waffengesetz.

Damit wurde für den 53-jährigen Angeklagten für die gleichen Vergehen dieselbe Höchststrafe ausgesprochen, wie das bereits 2018 für den heute 48-jährigen Mittäter geschehen war. Auch wenn unklar geblieben sei, aus welcher Waffe geschossen worden war – gemäss forensischem Gutachten wurde nur aus einer Waffe gefeuert – , wiege die Mittäterschaft so oder so gleich schwer, sagte die Gerichtspräsidentin Dorrit Schleiminger bei der Urteilsbegründung.

Es stehe aufgrund von Videoaufnahmen der Überwachungskamera des Drogendezernats und Zeugenaussagen fest, dass beide Männer das Lokal mit gezückten Waffen betreten und nach der Schussabgabe wieder zusammen verlassen hätten, sagte Schleiminger. Aufgrund der gefilmten Handbewegungen sei davon auszugehen, dass beim Eintreten des Lokals Waffen aus dem Hosenbund gezogen und bei Verlassen wieder eingesteckt worden seien.

Belastende Aussagen des Mittäters

Die Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten bewertete sie als Schutzbehauptungen mit zum Teil absurden Auswüchsen. Der geschilderte Ablauf stimme in keiner Weise mit dem gesicherten Tatablauf zusammen, sagte die Gerichtspräsidentin.

Als belastend wurden auch die Aussagen des als Zeuge aufgebotenen Mittäters gewertet, obwohl dessen oftmals gewechselten Aussagen mit Vorsicht zu geniessen seien. Dieser hatte alle Schuld dem Angeklagten zugeordnet und behauptet, in seiner eigenen Waffe hätten sich in der Absicht, Schuldner von Drogengeldern einzuschüchtern, nur Platzpatronen befunden. Auch diese Aussage bewertete das Gericht als unglaubwürdig.

Das Gericht attestierte dem Angeklagten wie bereits dem Mittäter eine besonders verwerfliche Mordtat, die eine «extreme Geringschätzung des menschlichen Lebens» offenbart habe. Für den Doppelmord sei deshalb die Höchststrafe auszusprechen. Das Strafmass der zusätzlichen erfüllten Anklagepunkte spiele also keine Rolle mehr.

100'000 Franken Verfahrenskosten


Der Schwester eines der ermordeten Männer sprach das Gericht eine Genugtuung von 10'000 Franken zu. Zudem wurden dem Verurteilten die Verfahrenskosten von knapp 100'000 Franken aufgebrummt.

Gemäss Auffassung des Gerichts habe am Abend des 9. März 2017 eine «skrupellose und verwerfliche» Abrechnung im Drogenmilieu stattgefunden. Die beiden Männer hätten nachweislich mit gezückten Schusswaffen das Café 56 an der Erlenstrasse betreten und innert kurzer Zeit auf drei der Anwesenden fünf Schüsse abgegeben. Zwei der erschossenen Männer im Alter von 28 und 40 Jahren starben, ein Dritter überlebte mit schweren Verletzungen.

Der Angeklagte hatte im Prozess vor dem Basler Strafgericht jegliche Schuld oder Mitschuld an den Morden abgestritten. Er war nach seiner Flucht in Holland festgenommen und nach einer Haftstrafe wegen Kokainhandels nach Basel ausgeliefert worden.

Der bereits zu einer lebenslänglichen Haft verurteilte Mittäter bezichtigte wiederum den Angeklagten, die Todesschüsse alleine abgegeben zu haben. Ein am Tag nach der Tat zunächst abgegebenes Geständnis hatte er widerrufen mit der Begründung, dass durch den Tod seines Bruders die ausgesprochene Bedrohung des Familienmitglieds obsolet geworden sei.

Der im verbrecherischen albanischen Drogenmilieu verortete Prozess hatte unter strengen Sicherheitsmassnahmen stattgefunden. Im Gerichtssaal selber sassen sechs bewaffnete Polizistinnen und Polizisten, gut ein Dutzend weitere, zum Teil schwerbewaffnete Beamte hatten sich im und um das Gerichtsgebäude platziert. Der Angeklagte wurde von schwerbewaffneten Polizisten in Schutzrausrüstung in Hand- und Fussfesseln in den Gerichtssaal geführt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?