Wie aus am Mittwoch veröffentlichten Zahlen der Pekinger Gesundheitskommission hervorging, gab es ansonsten landesweit zudem noch zwölf so genannte «importierte Fälle», also Erkrankungen, die bei Personen auf der Einreise nach China nachgewiesen wurden.
Bei diesen Rückkehrern handelt es sich zu einem grossen Teil nicht um Ausländer, sondern um Chinesen, die unter anderem wieder in ihre Heimat kommen, weil sie annehmen, dass dort das Schlimmste nun überstanden ist. Insgesamt seien bisher 155 importierte Fälle festgestellt worden, wie die Kommission weiter mitteilte.
Chinesische Städte noch immer unter Quarantäne
Obwohl es laut der offiziellen Zahlen landesweit fast keine neuen Fälle der Lungenkrankheit Covid-19 mehr gibt, gelten vielerorts weiterhin strenge Quarantänevorschriften. In Wuhan, wo das Virus im Dezember erstmals bei Besuchern eines Tiermarkts nachgewiesen worden war, müssen die meisten Menschen weiterhin Zuhause bleiben. In Städten wie Peking und Shanghai harren weiterhin Hunderttausende in Quarantäne aus. Jedoch kehrt der Alltag langsam zurück.
Trotz eines drastischen Rückgangs der Neuinfektionen beklagt China täglich noch immer eine zweistellige Zahl neuer Todesfälle. Allein am Dienstag kamen elf Tote hinzu, womit die Gesamtzahl der Opfer auf 3237 Fälle gestiegen ist. Insgesamt wurden auf den chinesischen Festland 80'894 Infizierte nachgewiesen, von denen sich bisher fast 70'000 wieder erholt haben.
Höhepunkt überschritten
Die Gesundheitskommission hatte vergangene Woche mitgeteilt, dass China den Höhepunkt der Coronavirus-Ausbreitung überschritten habe. Inwieweit die offizielle Statistik die wahre Lage widerspiegelt und wie hoch die Dunkelziffer nicht erfasster Fälle ist, ist jedoch unklar.
Die Zahl der täglich erfassten Corona-Infektionen in Südkorea ist dagegen weiter markant gestiegen. Wie die Gesundheitsbehörden am Mittwoch mitteilten, wurden am Dienstag 93 Neuansteckungen erfasst. Schon am Montag hatten die Fallzahlen über denjenigen am Wochenende gelegen. Die Gesamtzahl der bisher positiv auf das Coronavirus getesteten Menschen stieg auf 8413. Die Zahl der Todesfälle, die mit dem Sars-CoV-19-Erreger in Verbindung gebracht werden, kletterte um drei auf 84.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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Nächsten zwei Wochen bleiben kritisch
Die Behörden machten unter anderem Häufungen von Fällen in Kirchengemeinden und Spitälern sowie eine steigende Zahl von infizierten Einreisenden für den erneuten Anstieg verantwortlich. «Wir gehen davon aus, dass die nächsten zwei bis drei Wochen kritisch sind, um den Ausbruch zu hemmen», sagte Yoon Tae Ho von der Zentrale für das Katastrophen-Management. Am Dienstag hatte Südkorea den Beginn des neuen Schulhalbjahrs um weitere zwei Wochen auf den 6. April verschoben. Die Regelung gilt auch für Kindertagesstätten.
Die Mehrheit der neu gemeldeten Infektionen konzentriert sich erneut auf die südöstliche Millionenstadt Daegu und die umliegende Region. Die grösste Häufung im Land gibt es unter Anhängern der christlichen Sekte Shincheonji-Kirche Jesu, die in Daegu stark vertreten ist und auch Verbindungen nach China hat.
Einreisekontrollen werden ausgedehnt
Ein erhöhtes Risiko sehen die Behörden auch durch infizierte Reisende aus dem Ausland. Von Donnerstag sollen die verstärkten Einreisekontrollen auf ankommende Personen aus der ganzen Welt, Südkoreaner eingeschlossen, ausgedehnt werden. (SDA)
Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:
- Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
- Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
- Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios. - Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
- Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
- Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
- Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
- Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
- Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
- Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
- Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
- Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
- Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
-
Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.
-
Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.
-
Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.
-
Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.
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Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.
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Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.
Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:
- Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
- Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
- Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios. - Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
- Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
- Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
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Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.
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Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.
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Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.
Bei der Corona-Pandemie herrscht Verwirrung bezüglich der Begriffe. Dabei geraten diese drei Bezeichnungen immer wieder durcheinander:
- Coronavirus:
Coronaviren sind eine Virenfamilie. Diese können sowohl Tiere als auch Menschen befallen und unterschiedliche Symptome auslösen. Corona (dt. Krone) bezieht sich auf ihre kronenartigen Fortsätze. - Sars-Cov-2:
Im Januar 2020 wurde in der chinesischen Stadt Wuhan ein neues Coronavirus identifiziert. Sars-Cov steht für Severe acute respiratory syndrome coronavirus (dt. schweres akutes Atemwegssyndrom-Coronavirus). Da es zur gleichen Art wie das Coronavirus in der Sars-Epidemie in den Jahren 2002 und 2003 gehört, erhielt es die Nummer 2. - Covid-19:
Das Sars-Cov-2 löst in bestimmten Fällen eine Atemwegserkrankung aus. Diese wird als Covid-19 bezeichnet, also Coronavirus disease (dt. Coronavirus-Krankheit). Die Zahl 19 bezieht sich auf das Jahr 2019, indem die Krankheit zum ersten Mal diagnostiziert wurde. Zu den Symptomen gehören schwere Lungenentzündungen.
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Im Januar 2020 wurde in der chinesischen Stadt Wuhan ein neues Coronavirus identifiziert. Sars-Cov steht für Severe acute respiratory syndrome coronavirus (dt. schweres akutes Atemwegssyndrom-Coronavirus). Da es zur gleichen Art wie das Coronavirus in der Sars-Epidemie in den Jahren 2002 und 2003 gehört, erhielt es die Nummer 2. - Covid-19:
Das Sars-Cov-2 löst in bestimmten Fällen eine Atemwegserkrankung aus. Diese wird als Covid-19 bezeichnet, also Coronavirus disease (dt. Coronavirus-Krankheit). Die Zahl 19 bezieht sich auf das Jahr 2019, indem die Krankheit zum ersten Mal diagnostiziert wurde. Zu den Symptomen gehören schwere Lungenentzündungen.