Ein Mieter läuft morgens aus seinem Wohnblock und entdeckt ein Graffiti, das sich über die ganze Hauswand erstreckt. Eine Reinigungsfirma soll die Malerei entfernen. Doch wer bezahlt das Saubermachen?
Hier stellt sich die Frage: Wie sollte ein Mieter bei einer solchen Entdeckung überhaupt vorgehen? «Er sollte die Vermieterin sofort über den Schaden und seine Beobachtungen informieren und darauf hinweisen, dass er für diesen nicht verantwortlich ist», rät Rosmarie Naef. Sie ist Juristin und Rechtsberaterin beim Magazin «Beobachter».
Danach liegt es an der Vermieterin, bei der Polizei Strafanzeige einzureichen und zu prüfen, ob sie gegen Vandalenschäden versichert ist. Falls es eine entsprechende Zusatzversicherung gibt, meldet die Eigentümerin den Schaden an.
Eigentümerin bleibt auf Kosten sitzen
Und wer bezahlt nun den Schaden? Naef: «In erster Linie muss die Täterschaft für den Schaden, sprich die Reinigung, aufkommen.» Falls die Polizei die Schuldigen nicht findet, bleibt die Gebäudeeigentümerin auf dem Schaden sitzen. Mieter müssen allerdings nichts bezahlen.
Eine Versicherung gegen Vandalenschäden wie Graffiti kann besonders an Standorten sinnvoll sein, die für solche Ereignisse bekannt sind, erklärt Oliver Odermatt, Gründer des Versicherungsbrokers STT Plus AG. Solche Standorte sind insbesondere typische Demonstrationsrouten oder Durchgangsstrecken zu Fussballstadien. Odermatt ergänzt zudem: «Irgendwo auf dem Land macht eine solche Zusatzversicherung wahrscheinlich nicht viel Sinn.»
Versicherung lohnt sich bei teuren Schäden
Zur Prävention gibt es etwa spezielle Anstriche, auf denen sich Malereien besser wieder entfernen lassen. Ein solcher Schutz führt jedoch nicht zu einem Rabatt der Versicherungsprämie.
Die Krux in der Praxis ist laut dem Versicherungsexperten Odermatt zudem der Selbstbehalt, dieser beträgt in der Regel 500 bis 2000 Franken: «Bei kleineren Sprayereien bezahlen die Eigentümer den Schaden also selbst. Hingegen wenn das Logo eines Fussballclubs über die ganze Hauswand gesprayt wird, liegt der Preis über dem Selbstbehalt und die Versicherung kommt für den Schaden auf.»
In der Regel trifft es also nicht die Mietenden, egal, ob es sich um einen Wohnblock handelt, ein Ladenlokal oder ein Büro. Wichtig ist, dass sie die Hauseigentümer sofort über den Schaden informieren. Zudem sollten sie allfällige Beobachtungen zu möglichen Tätern melden.
Zur Prävention kann auch ein Zaun um das Grundstück nützlich sein oder ein Licht mit Bewegungsmelder, um Sprayer abzuschrecken. Aufpassen sollten Hauseigentümer laut Juristin Rosmarie Naef bei Videoaufnahmen: «Überwachungskameras sind heikel, da diese nur das Privatgrundstück filmen dürfen und sämtliche Bewohner ausdrücklich einverstanden sein müssen, mit der Kamera.» Hier könnte aber schon eine Attrappe helfen.