Alles, was Gartenbesitzer zum Gesetz wissen müssen
Jetzt gilt das neue Pflanzenverbot

Seit dem 1. September gilt in der Schweiz das neue Pflanzenverbot. Davon betroffen sind 53 invasive Pflanzenarten wie der beliebte Kirschlorbeer oder Tessinerpalmen. Das müssen Gartenbesitzer dazu wissen.
Publiziert: 01.09.2024 um 12:08 Uhr
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Aktualisiert: 01.09.2024 um 17:34 Uhr
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Seit dem 1. September 2024 dürfen Kirschlorbeer in der Schweiz nicht verkauft, verschenkt und nicht neu gepflanzt werden.
Foto: Sobli

Auf einen Blick

  • 53 invasive Pflanzenarten dürfen jetzt nicht mehr gepflanzt werden
  • Verbot betrifft beliebte Gartenpflanzen
  • Verbot gilt für Firmen und Privatpersonen
  • Kontrollen können am Zoll durchgeführt werden
  • Bestehende Pflanzen im Garten sind vom Verbot ausgenommen
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Corine Turrini FluryRedaktorin Wohnen

Im März 2024 hat der Bundesrat die Freisetzungsverordnung angepasst. 53 invasive gebietsfremde Pflanzenarten oder -gruppen dürfen daher seit 1. September in der Schweiz nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Damit soll verhindert werden, dass sich invasive und gebietsfremde Pflanzen in der Umwelt weiter ausbreiten und Schäden anrichten.

Auf der schwarzen Liste mit invasive Neophyten finden sich unter anderem der in Schweizer Gärten besonders als Sichtschutz beliebte Kirschlorbeer, Sommerflieder oder Tessiner Palmen. 

Verbot gilt für Firmen und Privatpersonen

Sämtliche aufgeführten Pflanzen dürfen ab sofort in der Schweiz weder verkauft noch verschenkt oder aus dem Ausland importiert und eingepflanzt werden. Das gilt nicht nur für Gärtnereien, sondern auch für Privatpersonen. Neu können auch Kontrollen am Zoll durchgeführt werden. 

Keine Bekämpfungspflicht für bestehende Pflanzen

Wer in seinem Garten aber bereits Pflanzen hat, die auf der neu geltenden Liste stehen, muss deswegen weder Palme noch Lorbeerhecke ausreissen. Für bestehende Pflanzen in Gärten gibt es keine Bekämpfungspflicht. Sie sind vom neuen Verbot ausgenommen. 


 

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