Bei Missachtung drohen Bussen
Diese Regeln sollten Sie als Fussgänger kennen

Oft wird über die Verkehrsregeln für Autos und andere Fahrzeuge diskutiert. Aber auch Fussgängern müssen sich an Regeln halten. Hier finden Sie die wichtigsten.
Publiziert: 05.11.2021 um 09:23 Uhr
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Aktualisiert: 05.11.2021 um 15:03 Uhr
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Als Fussgänger ist es Pflicht, den Fussgängerstreifen, die Über- oder Unterführung zu nutzen, solang dieser weniger als 50 Meter entfernt liegt.
Foto: Getty Images/Westend61
Milena Gähwiler

Als Fussgänger kann man doch nicht viel falsch machen, oder? Leider schon. Doch das sind sich viele nicht immer bewusst. Denn auch als Fussgänger ist man ein aktiver Teil des Strassenverkehrs und muss die allgemeinen Regeln berücksichtigen.

Blick hat bei Sarah Wahlen (37), Mediensprecherin von Touring Club Schweiz (TCS), nachgefragt, welche Fussgängerregeln am häufigsten vergessen gehen oder missachtet werden.

Fussgängerstreifen benutzen

Die Benutzung des Zebrastreifens ist nicht einfach eine Erleichterung für Fussgänger, sondern Pflicht. Wer die Strasse einfach so überquert, obwohl in der Nähe ein Fussgängerstreifen ist, macht sich strafbar. Es ist Pflicht, den Fussgängerstreifen, die Über- oder Unterführung zu nutzen, solang dieser weniger als 50 Meter entfernt liegt. Die Busse beim Verstoss dieser Regel beträgt zehn Franken.

Auf Trottoir gehen

Die gleiche Regel gilt für Trottoirs. Überall, wo es eines gibt, muss man es benutzen und darf nicht direkt auf der Strasse laufen. Ansonsten riskiert man eine Busse von zehn Franken.

Nicht mit dem Velo über den Fussgängerstreifen fahren

Wer mit dem Velo einen Fussgängerstreifen überquert, muss absteigen und das Velo schieben. Es passiert immer wieder, dass Personen einfachheitshalber über den Fussgängerstreifen fahren, weil es schneller geht. Strenggenommen verstösst das aber gegen das Gesetz.

Vortritt ohne Fussgängerstreifen

In der Zone 20, auch Begegnungszone genannt, gibt es selten Fussgängerstreifen. In solchen Gebieten haben grundsätzlich immer die Fussgänger Vortritt. Sie dürfen an jeder beliebigen Stelle die Strasse überqueren. Trotzdem sollte man darauf achten, den Verkehr nicht unnötig zu beeinträchtigen.

Auch in den 30-Zonen, in denen es keine Zebrastreifen gibt, darf die Fussgängerin die Strassen überall überqueren. In diesem Fall gilt allerdings zu beachten, dass die Fahrzeuge Vortritt haben.

Fussgängerinseln

Auf einem Fussgängerstreifen mit Insel zählt jede Hälfte als unabhängiger Fussgängerstreifen. Das bedeutet, dass der Fussgänger in der Mitte der Insel anhalten und prüfen muss, ob die nächste Hälfte passierbar ist.

Trams haben Vortritt

Die Fussgängerin steht an einem Fussgängerstreifen ohne Ampel und das Auto bremst für ihn. Das bedeutet, dass die Fussgängerin die Strasse überqueren darf, oder? Eigentlich schon, ausser es verläuft eine Tramspur über den Zebrastreifen. Wenn ein Tram kommt, muss die Fussgängerin warten. Denn das Tram hat in diesem Fall immer Vortritt.

Strasse bei Rot überqueren

Eine Regel, die eigentlich jeder kennt: Als Fussgänger darf man nicht bei Rot über die Strasse. Wer es trotzdem macht, kann mit 20 Franken gebüsst werden.

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