Der Wald ist für viele ein Ort der Ruhe und Erholung. Doch wem gehört eigentlich der Wald, in dem du spazieren gehst? In der Schweiz gibt es rund 250'000 Waldeigentümer, von denen 98 Prozent Privatpersonen sind. Benno Schmid (55) von Waldschweiz erklärt, wie man zum Waldeigentümer wird und was dabei zu beachten ist.
Wie viel Wald kann man besitzen?
Die Eigentümerverhältnisse in der Schweiz klaffen zahlenmässig auseinander: Der Wald gehört 245'000 Privatpersonen und 5000 öffentlichen Eigentümern. Flächenmässig sieht es aber wieder anders aus. Eine private Waldeigentümerin hat durchschnittlich 1,5 Hektar Wald – das entspricht etwa zwei Fussballfelder. Ein öffentlicher Eigentümer, wie eine Bürgergemeinde oder Korporation, besitzt hingegen im Durchschnitt 255 Hektar Wald, also 170-mal so viel wie ein privater Eigentümer.
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Wie kann ich Wald kaufen?
Es ist selten, dass Waldstücke zum Verkauf stehen. «Waldeigentümer sind emotional stark mit ihrem Wald verbunden und können sich nur schwer trennen», sagt Benno Schmid. Sollte dies doch einmal der Fall sein, wäre das Waldstück am ehesten in lokalen Zeitungen oder Online-Marktplätzen sowie der Fachzeitschrift «Wald und Holz» ausgeschrieben. Auch der lokale Forstdienst weiss sehr gut über die Eigentumsverhältnisse des Waldes Bescheid.
In der Schweiz wächst der Wald zudem stetig. «Jährlich kommt eine Fläche des Bielersees hinzu», sagt der Waldexperte. Diese Stücke werden aber auch nicht neu verkauft. Der Wald gehört immer gleich dem Besitzer des Grundstücks, auf dem er wächst. In den Bergen können das beispielsweise Alpgenossenschaften sein.
Wie viel kostet ein Waldstück?
Der Wert einer Waldparzelle ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, wie der Erreichbarkeit, der Baumartenzusammensetzung, dem Alter und der Dichte der Bäume oder dem Boden. Wüchsiger, tiefgründiger Boden bringt mehr Vitalität, Stabilität und so letztlich mehr Ertrag.
«Generell kann man sagen, dass der Preis pro Quadratmeter um 2 Franken liegt», sagt Schmid. Auf die Hektare gerechnet sind das 20'000 Franken. Jedoch ist die Preisspanne pro Quadratmeter sehr breit – von 50 Rappen bis 5 Franken oder mehr.
Was fallen für Aufgaben an?
Der Erwerb eines Waldstücks unterscheidet sich nicht vom Erwerb normalen Landes. Nach dem Kauf kommen keine zusätzlichen Aufgaben auf dich zu. «In der Schweiz besteht grundsätzlich keine Bewirtschaftungspflicht im Wald», erklärt Schmid.
Es gibt jedoch Pflichten gemäss dem Zivilgesetzbuch: In der Schweiz gilt grundsätzlich das freie Betretungsrecht des Waldbodens. Das bedeutet, dass du jedem den freien Zugang zu deinem Waldstück gewähren musst. Auch das Sammeln von «Waldprodukten» wie Tannenzapfen, Steinen und Stöcken ist erlaubt. Du kannst aber beruhigt sein: Im Wald gilt ein grundsätzliches Fahrverbot. Die Besucher kommen also zu Fuss.
Benno Schmid (55) ist Leiter Kommunikation und Politik bei Waldschweiz. Der Verband ist die Anlaufstelle für private und öffentliche Waldeigentümer ein, da es in der Schweiz keine offizielle nationale Amtsstelle dafür gibt.
Benno Schmid (55) ist Leiter Kommunikation und Politik bei Waldschweiz. Der Verband ist die Anlaufstelle für private und öffentliche Waldeigentümer ein, da es in der Schweiz keine offizielle nationale Amtsstelle dafür gibt.
Darf ich holzen?
Du bist also nicht verpflichtet, den Wald zu bewirtschaften, und kannst ihn so lassen, wie er ist. Es ist jedoch erlaubt, den Wald zur Holzproduktion zu nutzen. «Eigentümer dürfen nur so viel holzen, wie im Wald auch nachwachsen kann», betont Schmid.
Schon das erste Schweizer Waldgesetz von 1876 war auf Nachhaltigkeit ausgelegt. Die kantonalen Forstdienste müssen Holzschläge bewilligen. Kahlschläge sind in der Schweiz verboten.
Darf ich in meinen Wald ein Haus bauen?
«Wald ist keine bebaubare Fläche», sagt Schmid. Es darf nur Infrastruktur gebaut werden, die der Sicherheit oder der Bewirtschaftung des Waldes dient, wie Forsthäuser oder Lawinenverbauungen. Diese Regelung variiert jedoch von Kanton zu Kanton.
Ein Haus zu bauen ist nicht erlaubt, da dies eine Rodung voraussetzen würde und der Boden zudem nicht als Baugebiet eingetragen ist.
Kann ich den Wald von den Steuern abziehen?
Der Anreiz, Wald zu besitzen, ist in der Regel emotionaler Natur. Finanzielle Anreize sind gering: Wald ist keine bebaubare Fläche und auch die Holzproduktion auf 1,5 Hektar bringt nur eine kleine Aufbesserung im Portemonnaie.
Waldbesitzer können das Grundstück jedoch in der Steuerrechnung angeben. «Waldparzellen sind steuerbares Vermögen beziehungsweise steuerbares Kapital», erklärt Schmid. Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke werden mit den erforderlichen Gebäuden zum Ertragswert steuerlich bewertet.