Das Sommergeschäft der Modeketten läuft gut (Archiv)
Foto: Keystone

Sommerhitze im Büro
Darf der Chef kurze Hosen verbieten?

Bei uns im Geschäft gilt ein strenges Kleiderreglement. Darf mein Chef mir wirklich die kurzen Hosen oder die Flip Flops bei der Arbeit verbieten, jetzt, wo es doch so heiss ist? Und muss ich tatsächlich selbst im Hochsommer eine Krawatte tragen?
Publiziert: 18.06.2019 um 08:58 Uhr
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Aktualisiert: 18.06.2019 um 10:39 Uhr
Sind die Arbeitsräume nicht ausreichend gekühlt, sollten sich Chefs jedoch Massnahmen überlegen, wie das Arbeiten für die Angestellten erträglicher werden kann.

Der Arbeitgeber darf nicht nur bestimmen, wann und wie Sie Ihre Arbeit erledigen sollen, er darf grundsätzlich auch vorschreiben, wie Sie sich zu kleiden haben – auch im Sommer. Die Grenzen des Erlaubten liegen dort, wo eine Kleidervorschrift unbegründet ist, Ihre Persönlichkeit verletzt oder schikanös ist. So muss die Serviceangestellte zu Ostern kein sexistisches oder anderswie entwürdigendes Häschenkostüm tragen.

Was Sie im Büro tragen dürfen – und was nicht

Auch wenn es heiss ist, ziehen Sie sich trotzdem nicht an wie für einen Badibesuch! Wer sich bei Arbeit unpassend kleidet, riskiert seine Karriere, sagt eine neue Umfrage unter Chefs.

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Gerade aber für Angestellte mit Kundenkontakt gelten strengere Regeln. Weil sie das Unternehmen repräsentieren, müssen sie sich dem Stil der Firma anpassen und der kann gepflegt oder gar konservativ sein. Deshalb muss sich der Bankberater auch im Hochsommer an die Anzugspflicht halten und den Kunden entsprechend gekleidet empfangen. Wird von seinen Kolleginnen das Tragen von Strümpfen verlangt, ist auch diese Weisung zu befolgen.

Schwitzen im Büro
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Hitze im Büro: Pflichten des Chefs in den Büroräumen

Zu heiss im Büro: Kann der Chef verlangen, dass die Mitarbeiter den dringend nötigen Ventilator selber bezahlen? Mehr auf Blick.ch

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Sind die Arbeitsräume nicht ausreichend gekühlt, sollten sich Chefs jedoch Massnahmen überlegen, wie das Arbeiten für die Angestellten erträglicher werden kann. Das Seco schlägt neben anderen Beispielen unter anderem auch vor, an solchen Tagen vielleicht mit dem Krawattenzwang auszusetzen. Weiter empfiehlt das Seco den Arbeitnehmern, leichte Mahlzeiten zu sich zu nehmen, ausreichend zu trinken (mindestens zwei Liter am Tag, besser sogar drei oder mehr), möglichst nachts oder – wenn aus Sicherheitsgründen nicht möglich – nur in den frühen Morgenstunden zu lüften und die Fenster tagsüber geschloss en zu halten. Vermehrte Pausen können auch notwendig werden.

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