Die bevorstehende Rezession sorgt bei vielen Schweizer Unternehmen von kleiner oder mittlerer Grösse für eine ungewisse Zukunft. Seit dem 16. März gilt der vom Bundesrat beschlossene Lockdown, um die weitere Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Wirtschaftlich haben die Restriktionen schwerwiegende Folgen. Restaurants, Geschäfte, Theater, Salons und Studios haben schon jetzt mit den ausbleibenden Umsätzen zu kämpfen, Märkte und Events entfallen. Wie es aussieht, werden die nächsten Wochen und Monate weiterhin durch starke Einschränkungen im öffentlichen Leben geprägt sein. Diese finanzielle Durststrecke können viele KMU nicht alleine meistern, was Geschäftsleitern und Angestellten bereits grosse Sorgen macht.
Der Bundesrat hat angekündigt, zahlungsunfähige Firmen in der aktuellen Notsituation zu unterstützen. Wirtschaftsminister Guy Parmelin (60) verspricht über 40 Milliarden für betroffene Unternehmen. Das Geld will er rasch verteilen. Derjenige, der Geld brauche, solle zu seiner Hausbank gehen können und bis zu 500'000 Franken ohne weitere Prüfung erhalten, sagte Finanzminister Ueli Maurer (69).
Wer als Privatperson ebenfalls helfen möchte, kann dies auf unterschiedliche Weise tun. Im Internet und auf Social Media finden sich viele Aufrufe, Aktionen und Online-Shops, in denen Gutscheine oder Waren erhältlich sind – auch wenn die Läden geschlossen bleiben.
Restaurants und Cafés
Um nach der Coronakrise wieder gemütlich im Restaurant und in Cafés sitzen zu können, kann man in vielen Gaststätten jetzt schon Tische für Mai buchen. Zudem bieten einige Restaurants einen Liefer- oder Abholservice an. Auf das Essen aus dem Lieblingsrestaurant muss man also nicht zwingend verzichten.
Geschäfte, Büros und Boutiquen
Geschäfte, die keine Lebensmittel verkaufen, wie beispielsweise Mode-Boutiquen, Geschenk- oder Blumenläden mussten ihre Türen schliessen. Über ihre Online-Shops kann man aber noch einkaufen und sie unterstützen. Die Einnahmen helfen, Miete und weiterhin anfallenden Kosten zu decken. Bestimmt findet sich auch dort das eine oder andere Ostergeschenk im Online-Shop – so macht man gleich mehreren Menschen eine Freude.
Salons und Studios
Beauty- und Coiffeur-Salons oder kleine Yoga- oder Fitness-Studios können ebenfalls Unterstützung gebrauchen. Für viele steht die Existenz auf dem Spiel. Man kann online Gutscheine für Behandlungen und Trainings buchen, oder Abos abschliessen, die ab Frühsommer oder nach Belieben einlösbar sind. Solche Gutscheine eignen sich auch ideal als Geschenk, das man ganz einfach verschicken kann – ohne sich persönlich zu treffen.
Auf Rückerstattung verzichten
Auch Clubs, Theater und andere Freizeit-Locations, sowie Märkte und Events haben durch die Corona-Krise finanziell grosse Ausfälle. Besitzt man bereits ein Ticket für eine Veranstaltung, die nun abgesagt wurde, kann man sich solidarisch zeigen und den Preis dafür nicht zurückfordern.
Ein Follow schenken
Folgen Sie Ihrem Fitnesstudio, Lieblingskleiderladen oder -restaurant auf Instagram und Facebook. Dort bleiben Sie über alle Aktionen und allfällige Rabattcodes informiert und können Ihr Lieblingsgeschäft online unterstützen.
Auch die Online-Plattform Supportsmalllabels.ch versucht kleine Unternehmen sinnvoll zu unterstützen. Dort kann man sich darüber informieren, wie man Schweizer Labels konkret helfen kann.
Generell empfiehlt es sich, die Homepage oder den Social Media Account aller Unternehmen zu besuchen, die einem am Herzen liegen. Dort kann man nicht nur aufbauende Worte versenden, sondern bleibt immer auf neustem Stand über aktuelle Rabatte und Aktionen. Je mehr Solidarität während der Pandemie gezeigt wird, desto besser.
Wörtlich übersetzt bedeutet Lockdown «Abriegelung». Im Fall des Coronavirus soll das dazu dienen, damit infizierte Menschen keinen Kontakt mehr zu anderen Menschen haben und diese nicht anstecken. Hin und wieder werden Lockdowns auch nach Terroranschlägen oder Amokläufen angeordnet.
Bei einem Lockdown handelt es sich um eine vorübergehende staatlich-verordnete und durchgesetzte Einschränkung des öffentlichen Lebens.
Mögliche Massnahmen sind unter anderem:
- Angestellte und Arbeiter dürfen nicht zur Arbeit.
- Ausgangssperre und Hausarrest – Personen müssen in den Gebäuden bleiben, in denen sie gerade sind.
- Ausreise- und Einreise-Verbote werden erlassen.
- Bars, Cafés, Clubs und Restaurants und werden geschlossen.
- Reisen im Inland werden verboten oder regelmentiert.
- Büros, Firmen und Produktionsstätten werden geschlossen.
- Einkaufszentren werden geschlossen.
- Der ÖV wird eingeschränkt, auch Flughäfen könnten geschlossen werden.
- Sportgruppen und anderen Vereinen wird ihre Aktivität untersagt.
- Geschäfte – ausser Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken – werden geschlossen.
- Grenzen werden geschlossen oder zumindest werden scharfe Grenzkontrollen durchgeführt.
Welche davon der Bundesrat verhängt, ist immer abhängig von der Situation.
Wörtlich übersetzt bedeutet Lockdown «Abriegelung». Im Fall des Coronavirus soll das dazu dienen, damit infizierte Menschen keinen Kontakt mehr zu anderen Menschen haben und diese nicht anstecken. Hin und wieder werden Lockdowns auch nach Terroranschlägen oder Amokläufen angeordnet.
Bei einem Lockdown handelt es sich um eine vorübergehende staatlich-verordnete und durchgesetzte Einschränkung des öffentlichen Lebens.
Mögliche Massnahmen sind unter anderem:
- Angestellte und Arbeiter dürfen nicht zur Arbeit.
- Ausgangssperre und Hausarrest – Personen müssen in den Gebäuden bleiben, in denen sie gerade sind.
- Ausreise- und Einreise-Verbote werden erlassen.
- Bars, Cafés, Clubs und Restaurants und werden geschlossen.
- Reisen im Inland werden verboten oder regelmentiert.
- Büros, Firmen und Produktionsstätten werden geschlossen.
- Einkaufszentren werden geschlossen.
- Der ÖV wird eingeschränkt, auch Flughäfen könnten geschlossen werden.
- Sportgruppen und anderen Vereinen wird ihre Aktivität untersagt.
- Geschäfte – ausser Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken – werden geschlossen.
- Grenzen werden geschlossen oder zumindest werden scharfe Grenzkontrollen durchgeführt.
Welche davon der Bundesrat verhängt, ist immer abhängig von der Situation.
Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:
- Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
- Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
- Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios. - Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
- Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
- Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
- Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
- Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
- Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
- Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
- Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
- Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
- Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
-
Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.
-
Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.
-
Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.
-
Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.
-
Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.
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Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.
Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:
- Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
- Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
- Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios. - Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
- Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
- Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
- Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
- Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
- Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
- Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
- Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
- Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
- Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
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Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.
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Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.
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Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.
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Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.
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Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.
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Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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