«500'000 Fr. für jeden Betrieb via Hausbank»
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Maurers Corona-Hilfe, so gehts:«500'000 Fr. für jeden Betrieb via Hausbank»

So funktioniert Maurers Corona-Hilfe
«500'000 Fr. für jeden Betrieb via Hausbank»

Finanzminister Ueli Maurer hat die Sofortmassnahmen für die Wirtschaft erklärt. Ziel sei es, zahlungsunfähige Firmen schnellstmöglich mit Geld zu versorgen.
Publiziert: 20.03.2020 um 15:15 Uhr
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Aktualisiert: 20.03.2020 um 19:05 Uhr
Hilfe für Wirtschaft im Anmarsch: Ueli Maurer, Guy Parmelin.
Foto: Keystone

Die Ansage ist klar: «Alle, die finanzielle Probleme haben, kommen ab nächstem Donnerstag an Geld.» Das sagte Bundesrat Ueli Maurer (69) an einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Wirschaftsminister Guy Parmelin (60) und Gesundheitsminister Alain Berset (47). Denn eine funktionsfähige Wirtschaft müsse flüssig sein. «Wenn keine Liquidität da ist, geraten wir in eine Negativspirale, aus der wir nicht mehr herauskommen.»

Um den Zahltag soll niemand fürchten müssen, sagte der Finanzminister. Jeder im Land soll am Ende des Monats seinen Lohn haben. Bürgschaften für Unternehmer sind das zentrale Element dieser Strategie. Das heisst: Unternehmer, deren Betrieb grundsätzlich solvent ist, können zu ihrer Hausbank gehen und einen Kredit beantragen. So sollen jene Folgekosten der Corona-Epidemie abgefedert werden, die nicht durch Kurzarbeitsentschädigungen abgedeckt sind.

Bei einem Kredit von bis zu 500'000 Franken passiert das ohne weitere Prüfung. «Die Bank bezahlt, der Bund bürgt dafür.» Bei Beträgen über 500'000 Franken soll der Bund zu 85 Prozent bürgen, die Bank zu 15 Prozent. Die Banken stünden hinter dieser Lösung, sagte Maurer.

Innert 30 Minuten zu 500'000 Franken

Die Bürgschaften mögen ein gewisses Risiko sein, dieses gehe der Bundesrat aber bewusst ein. Es ist klar, dass gewisse Kredite später abgeschrieben werden müssen. Aber Maurer vertraut auf die Schaffenskraft der KMU. «Wir sollten das Problem unverkrampft angehen», sagte er.

Der Finanzminister verspricht, dass alles unbürokratisch vonstatten geht. Der Kreditantrag soll nur «eine halbe Stunde» dauern. Der Zinssatz, zu dem die Unternehmer Geld erhalten, werde noch bestimmt. Die Details würden in einer Verordnung geregelt. Wenn alles normal läuft, werde diese am Mittwoch verabschiedet und am Donnerstag in Kraft gesetzt.

Wie wird das finanziert? Der Bund hat einerseits ein gewisses Finanzpolster, er muss sich aber auch zusätzlich verschulden. Lange Zeit seien die hohen Überschüsse des Bundes verpönt gewesen, gab Maurer zu bedenken. «Nun können diese helfen.»

«Hauptproblem erkannt»

«Der Bundesrat hat das Hauptproblem erkannt», sagt Avenirsuisse-Direktor Peter Grünenfelder (53) in einer ersten Stellungnahme. «Er sorgt für Liquidität und Flexibilität.»

Avenirsuisse hat in einem am Donnerstag publizierten Papier den Entscheid des Bundesrates in der Essenz vorweggenommen. Darin forderte der Think-Tank ein rasches Aufsetzen eines Bürgschaftsmodells. Genau das ist passiert. Die operative Verantwortung soll bei den Banken und nicht bei der Verwaltung liegen. Das ist eingetroffen.

Grünenfelder begrüsst auch die allermeisten anderen Massnahmen des Bundes. Das ganze Paket summiert sich auf 42 Milliarden Franken. 10 Milliarden sprach der Bund schon vor Wochenfrist. 32 Milliarden stark ist das neue Paket. 20 Milliarden sind für die Bürgschaften reserviert.

«Hilfe kommt»

Die zweite wichtige Neuerung betrifft die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung auf Lehrlinge, Temporäre, Stundenlöhner, Lehrbeauftragte und Selbständige. Bei den Selbständigen spricht der Bund von «arbeitgeberähnlichen Angestellten».

Gemeint sind alle Coiffeure, Anwälte oder Händler, die in der eigenen Firma angestellt sind. Auch sie erhalten nun Unterstützung vom Bund. Bundesrat Guy Parmelin brachte es auf die Formel: «Hilfe kommt.»

Die Massnahmen des Bundes werden ganz allgemein begrüsst. Hans-Ulrich Bigler (61), Direktor vom Gewerbeverband, sagt: «Wir sind grundsätzlich sehr zufrieden. Der Bundesrat hat Leadership bewiesen.» Die Entscheide gingen in die richtige Richtung. Zehntausende KMU würden davon profitieren.

Gegen das Grundeinkommen

Gleich klingt es bei Hansjörg Schmid (58) vom Arbeitnehmerverband. «Die Ausweitung der Kurzarbeit ist sehr wichtig», sagt er. Sie helfe jenen, die als erste die Krise im eigenen Portemonnaie spüren. «Das sind die Stundenlöhner und die Temporär-Arbeiter.»

Lobende Worte gibt es schliesslich auch vom Präsidenten des Arbeitgeberverbands. Valentin Vogt (59) sagt: «Wir unterstützen die Massnahmen des Bundesrats. Er hat die zwei wesentlichsten Themen aufgegriffen: Liquidität und Kurzarbeit.»

Vogt begrüsst es auch, dass der Bundesrat vorsichtig mit weiteren Verboten in der Wirtschaft ist. Gleiches sagt Grünenfelder. Insbesondere durchgefallen bei Finanzminister Ueli Maurer und dem Rest der siebenköpfigen Landesregierung ist die Idee eines Grundeinkommens oder von generellen Geldgeschenken an jeden einzelnen Bürger. (ise)

Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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Massnahmen gegen Coronavirus

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

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