Gezielte Schikanen, abschätzige Bemerkungen, unfaire Kritik, fiese Machenschaften aller Art: Mobbing hat viele Gesichter. Wenn in wirtschaftlich schwierigen Zeiten von Sparmassnahmen oder gar Stellenabbau die Rede ist, wächst bei manchem vielleicht die Versuchung, sich mit unfairen Mitteln einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Persönlichkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu respektieren und zu schützen sowie auf deren Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen. Sie dürfen Mobbing also nicht dulden. «Der Arbeitgeber, der Mobbing nicht verhindert, verletzt seine Fürsorgepflicht», hat das Bundesgericht unmissverständlich festgehalten. Damit verstösst er gegen seine vertraglichen Pflichten und kann finanziell belangt werden. Denkbar sind Schadenersatzforderungen, in schwerwiegenden Fällen kann dem Geschädigten auch eine Genugtuungssumme zugesprochen werden. Betroffene sind also nicht rechtlos.
Sprechen Sie den Arbeitgeber an
Doch Achtung: Wer den Arbeitgeber zur Rechenschaft ziehen will, muss aktiv werden. Laut einem Urteil vom Arbeitsgericht Zürich müssen von Mobbing betroffene Mitarbeiter dies dem Arbeitgeber anzeigen und ihn an seine Fürsorgepflicht erinnern. Wer die Missstände nicht zur Sprache bringt, kann später – falls es zu einer Kündigung kommt – keine Forderungen mehr stellen.
Das musste eine Arbeitnehmerin erfahren, die erst nach erfolgter Kündigung geltend machte, sie sei aufs Schwerste gemobbt worden, weshalb die Kündigung missbräuchlich sei. Das Verdikt des Gerichts war unerbittlich: Da der Arbeitgeber über die angebliche Mobbingsituation nicht informiert war, habe er seine Pflicht, die Klägerin zu schützen, gar nicht wahrnehmen können. «Die Frage, ob tatsächlich Mobbing ausgeübt wurde, kann somit offengelassen werden», betonte das Gericht und wies die Klage ab.
Sammelt Beweise für unfaire Attacken
Dass man Ungereimtheiten und Konflikte am Arbeitsplatz frühzeitig ansprechen sollte, bestätigt auch Claudia Stam-Wassmer von der Fachstelle für Mobbing und Belästigung in Zürich und Bern. Sie rät jedoch, in einer ersten Phase nicht von Mobbing zu reden, sondern die konkreten Vorfälle und Probleme anzusprechen (siehe «So sprechen Sie das Thema Mobbing richtig an»). Zur Vorbereitung des Gesprächs empfiehlt es sich, Tagebuch zu führen und Belege für unfaire Attacken zu sammeln. «Es ist wichtig, dass man offen auf den Tisch legt, was einem zu schaffen macht, und zeigt, dass man ernsthaft eine Lösung sucht», so die Fachfrau. «Wenn wir die Arbeitgeber unserer Ratsuchenden kontaktieren, hören wir von den Chefs immer wieder, sie hätten nicht gewusst, dass die Probleme so gravierend seien.»
Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor. Notieren Sie sich die wichtigsten Punkte (Vorfälle, Daten).
Sprechen Sie die Probleme offen an. Definieren Sie, worum es geht.
Vermeiden Sie Vorwürfe und Anklagen. Reden Sie über Ihre Gefühle in Ich-Botschaften, zum Beispiel: «Es belastet mich, dass...», «Ich fühle mich übergangen, wenn...» et cetera. Lassen Sie das Gegenüber ausreden und hören Sie zu. So reden Sie nicht aneinander vorbei.
Fragen Sie bei Unklarheiten nach: «Wie meinen Sie das?», «Sie sind also der Auffassung, dass...», «Wie kommen Sie darauf?».
Akzeptieren Sie keine Pauschalangriffe und unsachliche Kritik. Verlangen Sie Fakten. Fragen Sie, was man konkret von Ihnen erwartet.
Lassen Sie sich Zeit mit Ihren Antworten, vermeiden Sie emotionale Ausbrüche.
Machen Sie Lösungsvorschläge und fragen Sie auch Ihren Gesprächspartner, wie es seiner Meinung nach weitergehen soll.
Halten Sie Abmachungen oder Zusagen schriftlich fest.
Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor. Notieren Sie sich die wichtigsten Punkte (Vorfälle, Daten).
Sprechen Sie die Probleme offen an. Definieren Sie, worum es geht.
Vermeiden Sie Vorwürfe und Anklagen. Reden Sie über Ihre Gefühle in Ich-Botschaften, zum Beispiel: «Es belastet mich, dass...», «Ich fühle mich übergangen, wenn...» et cetera. Lassen Sie das Gegenüber ausreden und hören Sie zu. So reden Sie nicht aneinander vorbei.
Fragen Sie bei Unklarheiten nach: «Wie meinen Sie das?», «Sie sind also der Auffassung, dass...», «Wie kommen Sie darauf?».
Akzeptieren Sie keine Pauschalangriffe und unsachliche Kritik. Verlangen Sie Fakten. Fragen Sie, was man konkret von Ihnen erwartet.
Lassen Sie sich Zeit mit Ihren Antworten, vermeiden Sie emotionale Ausbrüche.
Machen Sie Lösungsvorschläge und fragen Sie auch Ihren Gesprächspartner, wie es seiner Meinung nach weitergehen soll.
Halten Sie Abmachungen oder Zusagen schriftlich fest.
Bestehen Sie auf Ihre Rechte
Werden Gespräche verweigert oder führen sie nicht zum Ziel, sollte man dem Arbeitgeber einen Brief schreiben, ihn darin an seine Fürsorgepflicht erinnern und ihn auffordern, Abhilfe zu schaffen (siehe Musterbrief «Mobbing am Arbeitsplatz», exklusiv für Beobachter-Abonnenten). Ist der Chef selbst der Übeltäter, gelangt man an die nächsthöhere Stelle oder die Personalabteilung. Erhält man die Kündigung, nur weil man sich für seine Rechte gewehrt hat, ist diese Kündigung missbräuchlich. Betroffene Angestellte können eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen einklagen.
Sich gegen Mobbing zu wehren, braucht Kraft und Durchsetzungsvermögen. Wer allein nicht weiterkommt, holt besser früher als später professionelle Hilfe. Mobbingberaterin und Psychologin Claudia Stam-Wassmer bedauert, dass viele Leute sich zu spät melden. «Wenn sie entweder schon gekündigt haben oder gesundheitlich so angeschlagen sind, dass sie sagen: ‹Ich kann nicht mehr dahin zurück, ich halte es nicht mehr aus›, ist natürlich nicht mehr viel zu machen», so Stam-Wassmer. «Je früher jemand kommt, desto besser.»
Dieser Artikel wurde aus dem Magazin «Beobachter» übernommen. Weitere spannende Artikel finden Sie unter www.beobachter.ch
Dieser Artikel wurde aus dem Magazin «Beobachter» übernommen. Weitere spannende Artikel finden Sie unter www.beobachter.ch