Expertin erklärt, wie Opfer von Überfällen leiden
«Manche Betroffene müssen den Job wechseln»

Im Kanton Thurgau und in Zürich wurden gehäuft Volg-Filialen überfallen. Bernadette Kaufmann von der Opferhilfe Bern sagt, wie Betroffene reagieren – und was Arbeitgeber in so einem Fall für ihre Angestellten tun müssen.
Publiziert: 24.04.2023 um 17:23 Uhr
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Aktualisiert: 24.04.2023 um 19:21 Uhr
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In den Kantonen Thurgau und Zürich wurden am Samstag innert weniger Stunden drei Volg-Filialen überfallen.

Ein Überfall ist eine Gewalttat. Selbst wenn das Opfer keine körperlichen Schäden aufweise, nehme es psychisch immer etwas mit, sagt Bernadette Kaufmann (59). Sie ist Sozialarbeiterin und seit 14 Jahren für die Opferhilfe Bern tätig. Blick gibt sie einen Einblick in das Innere der Menschen, die Opfer eines Überfalls werden und zeigt auf, wie einschneidend das sein kann.

«Während des Überfalls ist rationales Handeln und Denken meistens nicht mehr möglich, da man aufgrund der Angst blockiert ist», sagt Kaufmann. Sie rät jeder Person, während eines Überfalls Ruhe zu bewahren, nicht zu hyperventilieren und auf die Forderungen der Täterschaft einzugehen: «Niemals die Heldin oder den Helden spielen und sich mit der Täterschaft anlegen!» Die Täterschaft stehe meistens unter Druck und könne auf unüberlegtes Handeln der Betroffenen mit Gewalt reagieren.

«Immer ein einschneidendes Erlebnis»

Doch oft beginnt das Leiden erst nachher: «Es ist immer ein einschneidendes und traumatisches Erlebnis für die Betroffenen, mit teilweise nachhaltigen seelischen und oder körperlichen Auswirkungen», sagt Kaufmann. Danach leiden die Betroffenen oftmals unter Kopf- und Magenschmerzen, Verspannungen, Konzentrationsprobleme, Schlaflosigkeit, Albträumen, Panikattacken, Appetit- und Lustlosigkeit, Rückzug, Schuldgefühlen, eventuell Verletzungen mit (bleibenden) Narben, wenn die Betroffenen durch die Täterschaft mit Waffen angegriffen wurden. Manchmal auch vermehrter Alkohol- und Suchtmittelkonsum.

Kaufmann sagt, nicht jede betroffene Person reagiere gleich. Aber: «Es gibt Situationen, in denen Betroffene nicht mehr an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können oder den Job ganz wechseln müssen.» Hier sei es wichtig, dass die Betroffenen auch seitens der Arbeitgeber unterstützt werden. «Die Mitarbeiter sollen sich Zeit lassen dürfen, bis sie wieder einsatzbereit sind.» Ebenfalls liege es bei den Arbeitgebern, ihre vorhandenen Schutzmassnahmen zu überprüfen. Wichtig sie zudem, dass den Mitarbeitenden keinerlei Vorwürfe gemacht würden und seriös abgeklärt werde, was sie brauchen, zum Beispiel «therapeutische Unterstützung». Kaufmann: «Wichtig ist, dass man den Betroffenen Unterstützung anbietet, ein offenes Ohr hat für sie und sie ernst nimmt»

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