Auf einen Blick
- Brillenversicherung gilt oft ein bis zwei Jahre
- Unfallversicherung zahlt nur bei Verletzungen mit Behandlung
- Hausratversicherung kann bei Feuer, Unwetter oder Diebstahl zahlen
Beim Beobachter ging folgende Frage in der Hotline ein: «Ich bin vor einigen Tagen gestürzt. Dabei ist meine Brille kaputt gegangen. Welche Versicherung trägt die Kosten für den Ersatz?»
Die Antwort vom Ratgeber: Es kommt darauf auf. Die Chancen, dass Sie am Ende auf den Kosten sitzen bleiben, ist gross. Wenn es ein Sturz war, könnte es sich um einen Unfall im Sinne des Versicherungsrechts handeln. Falls Sie angestellt sind, übernimmt die Unfallversicherung des Betriebs die Kosten für die Behandlung, aber auch für das Reparieren oder Austauschen von Dingen, die juristisch gesehen einen Körperteil oder eine Körperfunktion ersetzen. Dazu zählen Brillen, Hörgeräte oder Prothesen.
Unfallversicherung zahlt nur bei Verletzung
Allerdings zahlt die Unfallversicherung nur, wenn Sie sich verletzt haben und eine medizinische Behandlung nötig wurde. Wenn nur Sachschaden entstanden ist oder falls Sie nicht in Behandlung mussten, zahlt die Unfallversicherung die neue Brille nicht.
Wenn Sie nicht erwerbstätig oder selbständig tätig sind, ist die Unfallversicherung Ihrer Krankenkasse zuständig. In der Grundversicherung sind solche Sachschäden allerdings nicht versichert. Möglicherweise haben Sie aber eine Zusatzversicherung, die sich an der neuen Brille zumindest beteiligt.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Probieren Sie die Mobile-App aus!
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Wenn die beschädigte Brille noch recht neu ist: Schauen Sie sich die Kaufbelege an. Haben Sie eine Brillenversicherung gewählt oder erhalten? Oft gilt eine solche ein bis zwei Jahre.
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Hausratversicherung könnte zahlen
Eine andere Möglichkeit ist die Hausratversicherung. Sie zahlt bei Feuer, Unwetter oder Diebstahl – vielleicht haben Sie aber einen Zusatzbaustein für Wertsachen gewählt? Je nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen kann sie die Kosten ersetzen.
Die Privathaftpflichtversicherung dagegen deckt nur Schäden, die man anderen zufügt. Falls aber eine andere Person schuld an Ihrem Sturz ist, können Sie die Kosten für die neue Brille von ihr zurückfordern.