Freeriden, Bier, Helmpflicht?
Dafür kannst du beim Skifahren gebüsst werden

Obwohl es für Skifahrer keine Promillegrenze gibt, kann zu viel Alkohol teure Folgen haben. Aber nicht nur Bussen können den Ferienspass teurer machen als geplant. Experten aus den Bereichen Versicherung, Bergbahnen und Schneesportsicherheit klären auf.
Publiziert: 12:05 Uhr
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Aktualisiert: 12:48 Uhr
Freerider müssen bestimmte Regeln befolgen und Vorsichtsmassnahmen treffen.
Foto: Shutterstock

Auf einen Blick

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Jana GigerRedaktorin Service

Ausrüstung, Skipass und Unterkunft – Sportferien sind an sich schon teuer. Da ist es besonders ärgerlich, wenn man für ein Fehlverhalten gebüsst wird oder die Versicherung bestimmte Leistungen kürzt. Hier sind fünf heikle Situationen, die du kennen solltest.

1

Selbstunfall ohne Helm kann Folgen haben

Obwohl die schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung Schneesportlern rät, einen Helm zu tragen, besteht in der Schweiz keine Heimtragepflicht. Das heisst, die Unfallversicherung darf die Leistungen nicht ohne Weiteres kürzen, wenn eine Snowboarderin oder ein Skifahrer ohne Helm verunfallt. Jede Situation sei individuell zu beurteilen, sagt Versicherungsombudsmann Martin Lorenzon. «Kommt die Unfallversicherung zum Schluss, dass die verunfallte Person sich in grosse Gefahr begeben und die Risiken nicht auf ein vernünftiges Mass reduziert hat, kann sie gewisse Leistungen kürzen.» Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Schneesportler trotz Lawinengefahr die gesicherte und markierte Piste verlassen hat oder über steiniges Gelände gefahren ist und dazu noch keinen Helm trug. Leistungskürzungen betreffen vor allem Taggelder und Invalidenrenten. Die Kosten für die Rettung, die Behandlung bei einem Kassenarzt und den Transport übernimmt die obligatorische Unfallversicherung immer.

2

Skiferien im Ausland? Prüfe deine Zusatzleistungen

Wer in Nachbarländern wie Österreich Skiferien macht und verunfallt, kann auf erheblichen Kosten sitzen bleiben. «Wir hatten ab und zu Fälle, bei denen sich jemand das Bein brach und automatisch in ein Privatspital eingewiesen wurde», erklärt Lorenzon. Da ein grosser Teil dieser Kosten nicht von der obligatorischen Unfallversicherung übernommen wird, musste die betroffene Familie einige Tausend Franken aus der eigenen Tasche bezahlen. Der Experte rät daher, vor Skiferien in umliegenden Ländern zu prüfen, ob man für Kosten in Privatspitälern im Ausland über die Unfallversicherung und die Krankenkasse eine Zusatzdeckung hat. Solche Zusätze bieten auch Reiseversicherungen an. Bei fehlender Deckung können die vermeintlich günstigen Ferien im Ausland bei einem Unfall rasch sehr teuer werden.

3

Skiticket weg wegen zu viel Alkohol

In der Schweiz gibt es für Schneesportler keine fixe Promillegrenze. Wer zu viel getrunken hat, muss trotzdem mit Konsequenzen rechnen. Berno Stoffel, Direktor Seilbahnen Schweiz, sagt: «Bergbahnmitarbeitende haben das Recht, betrunkenen oder stark alkoholisierten Gästen das Skiticket zu entziehen.» Unabhängig davon, ob der Skipass für einen Tag, eine Woche oder eine ganze Saison ausgestellt worden sei. Ausserdem kann Skifahren unter Alkoholeinfluss als grobfahrlässig eingestuft werden. Das kann dazu führen, dass die Unfallversicherung nach einem Unfall die Leistungen kürzt, insbesondere bei Taggeldern.

Ein «Zwätschge Luz» oder «Schümli-Pflümli» gehört für viele zum Skifahren dazu. Übertreiben sollte man es damit aber nicht.
Foto: Getty Images/Collection Mix: Subjects RF
4

Busse für das Stören von Tieren

Abseits der Piste zu fahren, kann mit einer Strafe enden. Für Ski- und Snowboardfahrer ist es nämlich verboten, durch Wildruhezonen oder Wildtierschutzgebiete zu fahren. Das sind Rückzugsgebiete für Wildtiere, in denen sie nicht gestört werden dürfen. Wer dabei erwischt wird, muss mit einer Ordnungsbusse von 150 Franken rechnen. Bei einer Anzeige fällt die Strafe meist höher aus, da dann das Gericht über die Höhe der Busse entscheidet. Im Jahr 2021 beobachtete ein Wildhüter im Skigebiet Flumserberg fünf Wintersportler, wie sie durch eine Wildruhezone fuhren. Er erstattete Anzeige, woraufhin jeder von ihnen 500 Franken bezahlen musste. Gemäss Strafbefehl hatten die Wintersportler gegen das «Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel» verstossen. Das Bundesamt für Umwelt aktualisiert jeweils zu Winterbeginn eine Karte, auf der die Wildruhezonen und Wildtierschutzgebiete in der Schweiz eingetragen sind.

5

Sicherheit beim Freeriden

Nicolas Duc, Präsident der schweizerischen Kommission für Unfallverhütung auf Schneesportabfahrten, sagt: «Abseits der Piste zu fahren, ist in der Schweiz legal.» Allerdings müsse man dabei einige Regeln einhalten und Vorsichtsmassnahmen treffen. Zur Ausrüstung beim Freeriden gehören ein Lawinensuchgerät, eine Schaufel und ein Mobiltelefon. Ausserdem rät Duc, nicht nur das Lawinenbulletin zu lesen, sondern auch mit einem Rettungsdienst aus der Region Kontakt aufzunehmen, um herauszufinden, ob die geplante Route sicher ist. «Das Wichtigste ist die Ausbildung», sagt der Experte. Es gibt Freeride-Kurse, bei denen man die richtige Technik lernt, um im Tiefschnee abseits der Piste zu fahren. Negative Konsequenzen hat das Freeriden gemäss Duc dann, wenn die Versicherung im Fall eines Unfalls nachweisen kann, dass sich die Person nicht genügend vorbereitet und grobfahrlässig gehandelt hat.

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