Neue Autobahn-Vignette ab heute obligatorisch
Das musst du wissen – sonst wirds richtig teuer

Die neue Autobahnvignette muss ab heute Mittwoch am Fahrzeug kleben. Die Übergangsfrist ist am Dienstag abgelaufen. Bei Widerhandlung droht eine Busse von 200 Franken. Blick beantwortet die wichtigsten Fragen
Publiziert: 01.02.2023 um 08:19 Uhr
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Aktualisiert: 01.02.2023 um 10:04 Uhr
Ab dem 1. Februar 2023 ist die neue Autobahnvignette obligatorisch. Sie kostet weiterhin 40 Franken.
Foto: Keystone

Die gute Nachricht zuerst: Die Autobahnvignette kostet auch 2023 noch 40 Franken. Die schlechte Nachricht: Fahren ohne gültige Vignette ist teuer. Die Vignettensünder zahlen nämlich 200 Franken Busse.

1. Wie entfernt man die alte Vignette?

Bestraft wird aber nicht nur, wer ohne Autobahnvignette fährt. Wer zwar eine Vignette hat, sie aber falsch auf dem Fahrzeug anbringt, zahlt eine Busse in gleicher Höhe. Blick zeigt dir, wie du mühelos Platz für den neuen Aufkleber schaffst.

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2. Wo muss die Vignette aufgeklebt sein?

Um die Vignette korrekt aufzukleben, müssen folgende Punkte berücksichtigt werden: Bei Personenfahrzeugen muss die Vignette auf der Innenseite der Frontscheibe befestigt werden, und zwar am linken Rand der Scheibe oder hinter dem Rückspiegel. Die Vignette muss direkt auf der Scheibe kleben. Klebstreifen, Folien und Ähnliches sind nicht erlaubt. Damit die Sicht durch die Vignette nicht beeinträchtigt wird, sollten abgelaufene Vignetten entfernt werden.

3. Darf man Autovignetten übertragen?

Das Ablösen und Übertragen einer Vignette auf ein anderes Fahrzeug ist nicht gestattet. Selbst beim Austausch der Windschutzscheibe darf die Vignette nicht einfach von der alten Scheibe losgelöst werden, sondern muss durch eine neue Vignette ersetzt werden.

4. Wo klebt man die Vignette bei Anhängern an?

Bei Fahrzeugen ohne Frontscheibe – beispielsweise bei Anhängern oder Motorrädern – muss die Vignette an einer Stelle kleben, die nicht auswechselbar und leicht zugänglich ist.

5. Wie lange ist eine Vignette gültig?

Die Vignette ist 14 Monate lang gültig, nämlich ab dem 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.

6. Wo kann man Autovignetten kaufen?

Bezogen werden kann sie bei Poststellen, Tankstellen, Garagen und bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern. Ausserdem ist sie bei allen besetzten Zollstellen erhältlich.

7. Für welche Strassen braucht man überhaupt eine Vignette?

Nicht alle Strassen in der Schweiz sind vignettenpflichtig. Sogar nicht jede Autobahn hat Vignettepflicht. Auf dieser Seite findest du abgabepflichtige Autobahnen und Autostrassen.

8. Kann man die Vignette jemandem übertragen?

Eine Autobahnvignette ist auf andere Fahrzeuge nicht übertragbar. Falls ein Autofahrer eine beschädigte Frontscheibe ersetzt, wird die neue Vignette von seiner Versicherung bezahlt, wenn er nachweisen kann, dass die Scheibe mit der Vignette ersetzt wurde.

9. Brauchen auch ausländische Autos, die nur durch die Schweiz fahren, eine Autobahnvignette?

Alle, die in der Schweiz mit Auto, Motorrad oder Anhänger auf der Autobahn unterwegs ist, müssen eine Vignette haben, die das ganze Jahr gültig ist.

10. Welche Busse droht mit einer gefälschter Vignette?

Das Fälschen oder Verwenden gefälschter Vignetten führt zu einer Anzeige bei der Bundesanwaltschaft. Eine Geldbusse gibt es auch, wenn die Vignette mehrfach, beispielsweise an verschiedenen Fahrzeugen, verwendet wird. Die Vignettensünder zahlen 200 Franken Busse.

Vignette 2024 – die Fakten
  • Preis: 40 Franken.
  • Erhältlich bei: Tankstellen, Garagen, TCS, Post, Zoll- oder Strassenverkehrsämter.
  • Pflicht: Für Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht auf Autobahnen, aber auch Nationalstrassen 2. Ordnung (z.B. die 2-spurige A4 Winterthur–Schaffhausen).
  • Gültigkeit: Seit 1.12.2023 bis 31.1.2025. Die alte Vignette 2023 gilt noch bis 31.1.2024.
  • Platzierung: Bei Motorfahrzeugen fix (keine Klebestreifen o.Ä.) und nur innen an der Frontscheibe am linken Rand (fahrerseitig) oder oben beim Innenspiegel. Bei Anhängern und Töffs nur an einem nicht auswechselbaren, gut zugänglichen Bauteil.
  • Busse: 200 Franken plus Kauf der Vignette (40 Franken).
  • Preis: 40 Franken.
  • Erhältlich bei: Tankstellen, Garagen, TCS, Post, Zoll- oder Strassenverkehrsämter.
  • Pflicht: Für Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht auf Autobahnen, aber auch Nationalstrassen 2. Ordnung (z.B. die 2-spurige A4 Winterthur–Schaffhausen).
  • Gültigkeit: Seit 1.12.2023 bis 31.1.2025. Die alte Vignette 2023 gilt noch bis 31.1.2024.
  • Platzierung: Bei Motorfahrzeugen fix (keine Klebestreifen o.Ä.) und nur innen an der Frontscheibe am linken Rand (fahrerseitig) oder oben beim Innenspiegel. Bei Anhängern und Töffs nur an einem nicht auswechselbaren, gut zugänglichen Bauteil.
  • Busse: 200 Franken plus Kauf der Vignette (40 Franken).
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