Nicht alle Rupperswiler Ermittler erhalten gleich viel
Ärger wegen 100'000-Fr-Belohnung?

Die Ermittler im Fall Rupperswil werden für ihre Mühen nicht gleichermassen belohnt. Das stösst auf Kritik. Dies könnte für «Missgunst innerhalb des Korps» sorgen, sagt etwa Polizist und SVP-Grossrat Roland Vogt.
Publiziert: 20.05.2016 um 19:04 Uhr
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Aktualisiert: 17.10.2018 um 14:23 Uhr
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Aargauer Kantonspolizisten bei der Spurensuche.
Foto: Joseph Khakshouri

Tag und Nacht schufteten Polizei und Staatsanwaltschaft die letzten Wochen und Monate, um den Rupperswiler Vierfachmord aufzuklären. Für ihren Einsatz sollen die Ermittler die nicht ausbezahlte Belohnung von 100'000 Franken erhalten. Das hat der Regierungsrat diese Woche entschieden.

Bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft seien zum Teil mehr Überstunden als offizielle Arbeitsstunden geleistet worden, begründete der Aargauer Polizeidirektor Urs Hofmann (SP) in der «Schweizer Illustrierten» den Schritt.

Noch steht aus, wie die Sonderprämie ausbezahlt wird. Denn: Nicht jeder Ermittler soll gleich viel erhalten, wie Samuel Helbling, Sprecher von Hofmanns Departement Volkswirtschaft und Inneres, nun in der «Aargauer Zeitung» erklärt. «Zuerst muss nun der Kreis der berechtigten Mitarbeitenden und die Höhe der Prämien festgelegt werden.»

In den nächsten Tagen werde entschieden, wer wie viel erhalten sollte. «Nicht alle waren gleich stark involviert. Es soll eine gewisse Verteilungsgerechtigkeit geben», so Helbling.

«Beitrag pro Person ist falsch»

Das stösst auf Kritik. SVP-Grossrat und Polizist Roland Vogt stört sich an der Abstufung. «Solche Grosserfolge können nur erzielt werden, wenn das ganze Korps zusammenrückt und alle ihren Beitrag leisten», sagt Vogt in der «AZ».

Wenn, dann sollten die 100'000 Franken nicht im Sonderkommando, sondern im ganzen Korps verteilt werden. Ein Beitrag pro Person sei falsch. Ohnehin könnten Prämien dieser Art für «Missgunst innerhalb des Korps» sorgen, so Vogt. «Besser würde man dieses Geld in neues Material oder in die Ausbildung investieren. Der Regierungsrat könnte aber auch einen würdigen Anlass organisieren.»

Fest steht: Rein rechtlich kann im Fall der Rupperswil-Ermittler nicht von einer Belohnung gesprochen werden, da diese nur an Private gehen kann. Möglich ist die Auszahlung nur dank der Lohnverordnung, die für die Ermittler gilt. Darin sind auch Sonderprämien vorgesehen.

Laut Roland Pfister, Medienchef der Kantonspolizei, wurden auch schon in anderen Fällen Einzel- oder Teamprämien ausbezahlt – etwa, wenn ein Mitglied der Sondereinheit wesentlich zu einer Verhaftung beitrug. Diese beliefen sich jedoch in der Regel auf Beträge zwischen 100 und 300 Franken. (gr)

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