Bruno G.* (53) musste sich diese Woche vor dem Strafgericht Baselland verantworten. Dies, weil er mit Betrügereien zahlreiche Kunden über den Tisch gezogen hatte. Es war sein einziges Geschäftsmodell, so die Ansicht der Staatsanwaltschaft. Zweimal ging er mit seiner Harley-Garage konkurs.
Der frühere Töffmechaniker aus Münchenstein BL soll Motorräder – hauptsächlich der Marke Harley Davidson – in Einzelteile zerlegt oder als ganze Maschinen verschachert haben. Nur dass die Motorräder seinen Kunden gehörten und nicht ihm. Manche Motorräder von Kunden konnten selbst bei der Hausdurchsuchung der Polizei nicht mehr gefunden werden – Bruno G. hatte mutmasslich alles zerlegt und verhökert.
Trike ohne Papiere verkauft
Auch krumme Dreiecksgeschäfte gehörten zu seinem Geschäftsmodell. Zum Beispiel «kaufte» Bruno G. ein Trike von Nicolai Reinfrank (60) aus Deutschland – allerdings ohne ihn zu bezahlen. Deshalb behielt Reinfrank die Fahrzeugpapiere, als er ihm das Trike mitgab.
Dennoch verkaufte der Harley-Mechaniker das Trike an René Saladin (57). Dieser wusste nicht, dass es eigentlich noch Reinfrank gehörte, und bezahlte brav. Nach jahrelangem Hin- und Her steht das Trike zwar nun bei Saladin, aber ohne Papiere kann er es weder einlösen noch fahren. Angeblich wurden zudem noch wertvolle Teile demontiert.
Zwei Jahre Haft – aber bedingt
Am Freitagabend haben die drei Richter am Strafgericht in Muttenz Bruno G. nun verurteilt. Der Beschuldigte wurde des gewerbsmässigen Betrugs, des mehrfachen Betrugs sowie der mehrfachen Veruntreuung schuldig gesprochen. 22 Personen hatte Bruno G. über den Tisch gezogen. Schaden: Über 300'000 Franken.
Doch Bruno G. hatte Glück: Er wurde nur zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Staatsanwältin hatte 30 Monate gefordert, wovon sechs abzusitzen gewesen wären. Bruno G. muss mit der bedingten Strafe nun nicht in den Knast – ausser, er macht weiterhin krumme Geschäfte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Beschuldigte oder die Staatsanwaltschaft können es noch weiter ziehen.
Der Fall wird wohl noch die Zivilrichter beschäftigen
Wem das Trike nun gehört – oder die anderen Motorräder, bei denen Bruno G. dasselbe abgezogen hat – wird ein Zivilgericht klären müssen. Die Opfer hakten bei der Verhandlung beim vorsitzenden Richter extra nach. Doch dieser konnte nur auf den zivilen Weg verweisen.
Die geprellten Kunden, bei denen gar kein Motorrad mehr vorhanden ist, oder denen Bruno G. immer noch zwischen 5000 und 50'000 Franken schuldet, müssen ihr Geld ebenso auf dem zivilen Weg einfordern. Der konkursite Töffmechaniker hat allerdings bereits Verlustscheine im Wert von über 200'000 Franken.
*Name geändert