Was sind Frauenrechte? Die Antwort ist nicht so klar, wie es auf den ersten Blick scheint.
2015 wurde im luzernischen Emmen eine 26-Jährige von einem Unbekannten vom Velo gerissen und brutal vergewaltigt. Die Frau sitzt heute im Rollstuhl. Der Täter wurde nie geschnappt. Jetzt schöpfen die Strafverfolger neue Hoffnung: Seit dem 1. August darf die Staatsanwaltschaft aufgrund einer Gesetzesänderung das gefundene Erbgut des Mannes weitergehend analysieren: Die Forensiker dürfen auch dessen äusserliche Merkmale aus der DNA ablesen: Die Farbe von Augen, Haaren und Haut, das Alter sowie die sogenannte biogeografische Herkunft – ob der Flüchtige zum Beispiel aus Mitteleuropa, Ostasien oder Nordafrika stammt.
Ein Durchbruch bei der Fahndung ist damit nicht garantiert, aber die Ermittler haben deutlich bessere Aussichten auf einen Erfolg. Zurück zur Anfangsfrage: Gehört zu den Frauenrechten, dass Sexualverbrechen aufgeklärt werden?
Besagte Reform geht auf den verstorbenen FDP-Nationalrat Albert Vitali zurück. Die damalige Justizministerin Karin Keller-Sutter brachte die Vorlage 2020 ins Parlament. Die beiden Freisinnigen werden nicht primär mit Feminismus in Verbindung gebracht – Vitali präsidierte die IG Volkskultur, Keller-Sutter gilt als Law-and-Order-Frau und stramm bürgerliche Finanzpolitikerin.
Im Nationalrat gab es breite Zustimmung, von rechts bis tief in die Sozialdemokratie hinein. Zu einem Nein rang sich niemand durch. 14 Volksvertreter jedoch enthielten sich der Stimme – darunter auffälligerweise bekannte Frauenrechtlerinnen wie jene SP-Vertreterin, die am Frauenstreiktag jeweils in der ersten Reihe marschiert. Ihr Argument: Die Ermittlung der biogeografischen Herkunft fördere Rassismus.
Was sind Frauenrechte, und was sind sie uns wert? Die Antwort ist leider eben doch nicht so eindeutig.