Auf einen Blick
- Zürich entscheidet am 24. November über die Verwendung des Gendersterns in der öffentlichen Kommunikation
- Die Stadt Luzern führte die Verwendung am 1. September 2024 ein
- Deutschsprachige Kantone orientieren sich am Leitfaden der Bundeskanzlei
Seit 2022 gilt in der Stadt Zürich: Wer für die Stadt schreibt und alle Geschlechter ansprechen möchte, kann das mit geschlechtsneutralen Begriffen oder durch den Genderstern tun. Wie sieht das eigentlich anderswo aus? Ein Überblick.
Städte und Schulen sind offen für Genderstern
Zürich ist eine der ersten Städte der Schweiz, die den Genderstern in ihrem Reglement verankert hat. Allerdings geht es ausschliesslich darum, wie die städtische Behörde mit der Zürcher Bevölkerung auf schriftlichem Weg kommuniziert. An Schulen und Hochschulen im Kanton entsteht dadurch kein Zwang, die gendersensiblen Sprachzeichen zu verwenden.
Die Universität Zürich stellt es den Studierenden frei, welche Schreibweise sie verwenden, solange sie adressatengerecht und einheitlich ist. In den Primar- und Sekundarschulen wird eine Sensibilisierung für die Gleichstellung der Geschlechter angestrebt. Der Lehrplan 21 thematisiert Geschlecht und Geschlechterrollen, macht aber keine spezifischen Vorgaben zur Verwendung des Gendersterns. Eine einheitliche Vorgabe zur Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache gibt es für die Schulen in der Schweiz nicht.
Andere Städte fackelten nicht lange
Ein Blick in das Reglement der zweitgrössten Stadt des Kantons Zürich zeigt: Winterthur verwendet in ihrer Kommunikation vor allem Paarformen und verzichtet auf den Genderstern. Die Stadt Bern hat zeitgleich mit Zürich den Genderstern 2022 eingeführt, und die Stadt Luzern hat ihre Schreibweise erst kürzlich per 1. September 2024 zugunsten des Sterns angepasst. Nur wenige Kilometer weiter nördlich, in Emmen LU, ist das Sonderzeichen kein Thema, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. Der Gemeinderat findet es zwar wichtig, alle Menschen anzusprechen, Sonderzeichen seien aber der falsche Weg. Eine Motion, den Genderstern in der Gemeinde Emmen zu verbieten, lehnte er dennoch ab. Andere Gemeinden wie Muhen AG machten es offiziell: Hier lehnten die Müheler Stimmberechtigten im Juni die Revision der Gemeindeordnung mit dem Genderstern ab.
Viele Gemeinden und Kantone orientieren sich am Bund
Die Verwendung des Sternchens zieht einen Graben zwischen die städtischen und kantonalen Ämter. Auf kantonaler Ebene blickt man nach oben. So orientieren sich die meisten deutschsprachigen Kantone am Leitfaden der Bundeskanzlei. Auf ihren Websites verweisen sie auf unterschiedliche Arten explizit darauf.
Dem Leitfaden nach sind Paarformen (Schweizerinnen und Schweizer), Sparschreibung (die Richterin/der Richter) in Tabellen, Substantivierungen (jugendlich – die Jugendlichen) und Kollektivbezeichnungen (Personal, Publikum, Beteiligte) zu bevorzugen. Zeichen wie Unterstrich, Doppelpunkt und Genderstern sind nicht zulässig. Einzige Ausnahme ist der Schrägstrich (Bürger/-innen) in Texten, die begrenzten Platz haben, wie Tabellen.
Der Leitfaden der Bundeskanzlei ähnelt den Vorgaben des Dudens. Die höchste Instanz der deutschen Schreibweise deckt im amtlichen Regelwerk die unterschiedlichen gendersensiblen Schreibweisen nicht ab. Es gibt keine offiziellen Normen dafür. Der Duden bezeichnet die Sonderzeichen als Möglichkeit, um alle Geschlechter sprachlich gleichzubehandeln, wobei sich «der Stern in der Schreibpraxis immer mehr durchsetzt».
Wie machen es andere deutschsprachige Länder?
Ein Blick zum deutschen Nachbarn zeigt: Auch hier läuft die Genderstern-Debatte heiss. Hamburg beispielsweise lässt das Gendern mit Stern zu, während in Bayern und weiteren deutschen Bundesländern ein ausdrückliches Verbot gilt. In Österreich führte die Hauptstadt Wien den Genderstern bei Kurzformen ebenfalls ein. Die Stadt begründet die offizielle Einführung damit, dass viele Unternehmen, Institutionen und Stadtverwaltungen die Verwendung bereits eigenständig eingeführt haben.
Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungsweisen und der politischen Brisanz der Debatte werden wohl nicht nur Stadtzürcherinnen und -zürcher am 24. November auf das Abstimmungsergebnis schielen.