Der Popstar bleibt verschollen
Für tot erklärt wird Küblböck noch lange nicht
In Deutschland dauert es je nach Unglück lange, bis verschollene Personen offiziell als tot gelten. Bei Schiffsunglücken dauert die Frist mindestens sechs Monate. Die Schweiz prüft dagegen den Einzelfall.
20.09.2018, 20:26 Uhr