Der Popstar bleibt verschollen
Für tot erklärt wird Küblböck noch lange nicht

In Deutschland dauert es je nach Unglück lange, bis verschollene Personen offiziell als tot gelten. Bei Schiffsunglücken dauert die Frist mindestens sechs Monate. Die Schweiz prüft dagegen den Einzelfall.
Publiziert: 12.09.2018 um 13:30 Uhr
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Aktualisiert: 20.09.2018 um 20:26 Uhr
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Von Daniel Küblböck (33) fehlt noch immer jede Spur.
Foto: Keystone
Anian Heierli

Am Sonntag wurde Popstar Daniel Küblböck (33) zuletzt lebend gesehen. Kurz vor 6 Uhr morgens ging der Deutsche von Bord des Kreuzfahrtschiffes Aidaluna. Augenzeugen sahen, wie er sich rund 200 Kilometer vor der Küste der neufundländischen Stadt St. John's ins 10 Grad kalte Wasser stürzte.

Sofort alarmierte der Kapitän die Küstenwache. Ein Helikopter, ein Suchflugzeug und sogar ein weiteres Kreuzfahrtschiff durchkämmten den Atlantik vor Kanada – ohne Erfolg. Nach gut einem Tag wurde die Suche eingestellt. Die Aidaluna ist wieder auf Kurs. Sie befindet sich aktuell auf hoher See zwischen Halifax (Kanada) und Portland (USA).

Die Rettungskräfte wissen: Die Chancen, dass Küblböck im kalten Wasser mehrere Stunden überlebt, sind äusserst gering. Doch die Hoffnung stirbt zuletzt: Schiffe im Unglücksgebiet sind angehalten, weiter Ausschau zu halten.

Mindestens sechs Monate bei Schiffsunglücken

Allerdings gilt der Popstar, seit er zuletzt gesehen wurde, als verschollen und nicht als verstorben. Dieser Status bleibt, bis er lebend oder tot geborgen wird. Nach deutschem Recht darf er frühestens nach zehn Jahren für tot erklärt werden. Jedoch gibt es eine Ausnahme, wenn Küblböcks Fall rechtlich als Schiffsunglück gewertet wird. In diesem Fall darf er nach Verschollenheitsgesetz nach sechs Monaten offiziell für tot erklärt werden.

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Diese Stellen sind rund um die Uhr für Menschen in suizidalen Krisen und für ihr Umfeld da:

Adressen für Menschen, die jemanden durch Suizid verloren haben

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In der Schweiz werden ähnliche Fälle anders geregelt. Hier gilt eine verschwundene Person vorerst als vermisst. Ihr Tod kann später aber ohne Frist gerichtlich bestätigt werden. Zweckmässig ist ein entsprechendes Begehren jedoch nur, wenn Nachforschungen getroffen wurden. Mögliche Beispiele für einen Mann-über-Bord-Fall sind: Zeugenaussagen, Bildaufzeichnungen, Buchungs- und Reiseunterlagen, Passagierlisten oder Hinweise auf ein Motiv des Verschwindens.

Schwyzer Gericht erklärt Vermissten für tot

In Schwyz erklärte das Bezirksgericht im September 2016 einen 67-jährigen Mann für tot, der vier Monate zuvor bei einem Unwetter vom Fluss Muota mitgerissen wurde und spurlos verschwand. Seine Familie verlangte die gerichtliche Feststellung des Todes.

Bleiben jedoch vernünftige Zweifel am Tod einer verschwundenen Person, kann es nach Schweizer Recht zur Verschollen-Erklärung kommen. Hier gelten jedoch Fristen. Diese beträgt ein Jahr, wenn die Person unter hoher Todesgefahr verschwand – etwa einem Tsunami. Dagegen dauert die Frist fünf Jahre bei einer langen nachrichtenlosen Abwesenheit.

Bei einer Verschollen-Erklärung können die Angehörigen erst einen Erbschein beantragen, wenn sie eine Sicherheit für den Fall leisten, dass die verschwundene Person zurückkehrt. 

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