Die Leser zum Kommunion-Streit mit Kesb
«Kinder sind keine Hunde»

Der Sohn von Isabelle H. und Stefan T. lebt bei Pflegeeltern. Die Behörden haben entschieden, dass seine Erstkommunion mit den leiblichen Eltern nur abgespeckt gefeiert werden darf. Was sagt die Community dazu?
Publiziert: 08.05.2023 um 12:18 Uhr
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Eine scheinbar normale Familie: Stefan T., Isabelle H. und ihre Tochter (5) schauen gemeinsam TV. Doch die Abwesenheit des Sohnes ist spürbar und beschäftigt die Eltern.
Foto: Andrea Soltermann

Seit neun Jahren lebt Silvan (9), der Sohn von Isabelle T.* (28) und Stefan H.* (30), bei einer Pflegefamilie. Kurz nach der Geburt des Jungen ging bei der Walliser AKS eine Gefährdungsmeldung ein. Aus diesem Grund wurde er fremdplatziert. Nun haben die Eltern aber beschlossen, dass Silvan zu ihnen zurückkommen soll. Seitdem gibt es immer wieder mal Ärger.

Die leiblichen Eltern hätten mit dem Sohn gerne seine Erstkommunion gefeiert. Dieser wollte diesen Tag jedoch mit seiner Pflegefamilie verbringen. Die Beamtin des AKS schlug daher vor, dass die leiblichen Eltern die Erstkommunion einen Tag vorher mit ihm feiern. Die beiden sind trotzdem enttäuscht, vor allem von der Beiständin. «Es geht aus unserer Sicht nicht, dass jeder Laune von Silvan stattgegeben wird», sagt Mutter Isabelle T.

Was meint die Community?

Die Kommentarspalte zeigt, dass die meisten Leserinnen und Leser den Behörden recht geben. «Das ist traurig für die Eltern. Aber eine Beziehung kann nicht erzwungen werden. Da kann auch die Kesb nichts daran ändern. Je mehr es den Eltern gelingt, loszulassen, desto besser wird es. Hört auf, die Kesb schlechtzumachen!», schreibt Leserin Anne Egli.

User Andy Lienhard sieht dies ähnlich: «Der Sohn wird praktisch seit seiner Geburt von den Pflegeeltern im Wallis grossgezogen – und die leiblichen Eltern wundern sich darüber, dass er seine Erstkommunion nicht in Italien feiern will. Sie kennen ihn gar nicht wirklich, mit all seinen Sorgen, Ängsten und Wünschen. Mit dem Schritt an die Öffentlichkeit wird die Beziehung nicht besser – weder zur Beiständin, noch zu den Pflegeeltern und schon gar nicht zum Sohn.»

Auch Leser Markus Fässler steht auf der Seite der Kesb. «Kinder sind keine Hunde, die man ins Heim schicken und nach 9 Jahren wieder zurückholen kann. Der Bub wurde neun Jahre lang im Stich gelassen und hat eine Bindung mit den Pflegeeltern aufgebaut», kommentiert er.

Diese Leser zeigen den Eltern Verständnis

Neben den vielen kritischen Stimmen gibt es auch ein paar vereinzelte Leser, die vom Handeln der Behörden empört sind. «Eine Katastrophe! Selber erlebt, bei jeder kindlichen Laune wird mit Kindeswohl argumentiert. Was Eltern sagen, ist den Behörden egal. Jedes Kleinkind darf wünschen, obwohl ersichtlich ist, dass es instrumentalisiert wurde», schreibt Elsbeth Gasser.

Ursula Epting stimmt mit diesem Kommentar zu: «Das alles auf dem Rücken des Kindes. Warum der Junge nicht schon lange wieder bei den Eltern lebt, ist ein grosses Fragezeichen!»

Auch Leserin Regina Müller beschäftigt diese Frage: «Eine unabhängige Stelle soll diesen Fall anschauen. Es gibt hier wohl Ungereimtheiten. Warum ist das Kind jahrelang bei Pflegeeltern untergebracht, obwohl das Geschwister bei den Eltern lebt?»

* Namen geändert

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