Die Frage, ob Hunde an der Leine geführt werden sollen, ist ein umstrittenes Thema, das häufig zu Spannungen zwischen Hundebesitzern und ihren Nachbarn führt. Ebenso uneinig sind sich Menschen darüber, ob es akzeptabel ist, seine Hunde im eigenen Garten frei laufenzulassen und mit ihnen zu spielen.
Blick-Leserin Viviana befindet sich derzeit in einem solchen Konflikt und hat deshalb um Rat bei der Community gebeten: «Im April wurde ich von meiner Nachbarin bei der Polizei und beim Veterinäramt angezeigt sowie bei der Verwaltung gemeldet. Der Grund dafür war, dass ich gelegentlich mit meiner kleinen Hündin Lucy ohne Leine spielte und trainierte. Ich hatte zuvor extra nachgefragt, ob es erlaubt sei, meinen Hund im Garten des Mietshauses ohne Leine zu halten, und ich habe das Okay bekommen.
Ich habe nun im Juni die Busse von 400 Franken bezahlt, inkl. Eintrag im Strafregister und beim Migrationsamt. Seitdem häufen sich bei der Verwaltung Beschwerden von der Nachbarin über mich. Ich versuche seit der Anzeige bei der Polizei, mit ihr zu sprechen, aber sie geht mir seither offensichtlich aus dem Weg. Seit meiner Beschwerde über die ständig ungeputzte Waschmaschine, die voller Hundehaare von ihrer argentinischen Dogge ist, scheint sie völlig übertrieben zu reagieren. Ich habe bisher auf eine Gegenanzeige verzichtet, obwohl ich dazu durchaus Gründe hätte, da sie ihren Hund nicht gerade tiergerecht behandelt. Was würdet ihr tun?»
Das rät die Community
Leserin Bettina Meissner äussert deutliche Kritik am Verhalten der Nachbarin. Sie sagt: «Ich hätte Einspruch erhoben, da es völlig legitim ist, mit seinem Hund im Garten zu spielen.» Zudem empfiehlt sie: «Ich würde die Nachbarin anzeigen, weil sie ihren Hund nicht artgerecht behandelt.» Dies solle nicht aus Rache geschehen, sondern weil die Nachbarin sich gegenüber ihrem Tier wirklich falsch verhalte.
Monika Greguhn hingegen gibt den Rat: «Sorgen Sie dafür, dass Ihnen die Hausverwaltung schriftlich bestätigt, dass Sie die Erlaubnis haben. Dokumentieren Sie ausserdem alle Vorfälle und Verstösse der Nachbarin mit Ihrem Smartphone, zum Beispiel die verschmutzte Waschmaschine, um handfeste Beweise zu haben.»
Und Reinhard Terbuch empfiehlt Viviana Folgendes: «Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt und klären Sie rechtlich ab, was Sie wann und wo mit Ihrem Hund tun dürfen, und halten Sie sich strikt daran. Sollte es weitere Anzeigen geben, liegt die Beweispflicht bei der Nachbarin. Kann sie kein Vergehen nachweisen, werden ihre Anzeigen ins Leere laufen.» Leider sei das der einzige Weg.
«Gerade, weil die Nachbarin selbst einen Hund hat, sollte sie wissen, wie wichtig es für Hunde ist, ohne Leine zu spielen und zu toben», findet Monika Schraut. Sie schlägt vor, dass Viviana anstatt im Garten zu spielen, besser eine Wiese oder einen Hundeplatz aufsuchen solle, wo der Hund auch mit anderen Hunden toben könne.
«Hunde gehören an die Leine»
Leser Rolf hingegen ist der Meinung, dass es unklug von Viviana war, die Busse überhaupt zu bezahlen. Er erklärt: «Auf der Rückseite des Strafbefehls steht die Rechtsmittelbelehrung. Dort hätte sie einfach ‹Ich erhebe Einsprache› mit Datum und Unterschrift angegeben und es an die Strafbehörde zurücksenden sollen.» Für ihn zeige die Zahlung der Busse, dass Viviana diese akzeptiert habe.
Eine Leserin, die lieber anonym bleiben möchte, spricht sich deutlich gegen das Spielen ohne Leine aus und bittet Viviana: «Spielen Sie nicht mit Ihrem Hund im Wohnquartier. Das gehört sich einfach nicht. Hunde gehören an die Leine.»
Brauchst auch du einen Rat von der Community? Egal, ob du einen Beziehungstipp brauchst, einen Umgang mit schwierigen Nachbarn suchst oder einen Rat zu sozialen Normen benötigst – teile deine Frage gleich unten im Formular mit oder sende dein Anliegen an community@blick.ch!