Der Bundesrat ruft zum Energiesparen auf. Was er damit sicher nicht meint, ist, dass wir bei der Beleuchtung unserer Fahrzeuge sparen sollen. Genau dies tun aber offenbar viele Velofahrerinnen und Velofahrer – und noch viel mehr Trottinett-Pilotinnen und -Piloten.
Mehrere schweizweit von den TCS-Sektionen bei Dämmerung oder Dunkelheit durchgeführte Licht-Kontrollen bei Zweirädern ergaben in diesem Monat ein düsteres Bild. Von 4035 beobachteten Velos, E-Bikes, E-Trottinetts oder anderen Zweirädern, die gemäss Gesetz mit einer Beleuchtung ausgerüstet sein müssen, erfüllten nur knapp zwei Drittel (2609 Fahrzeuge) die in der Verordnung über technische Anforderungen festgelegten Bestimmungen. Von den beanstandeten 1426 Zweirädern hatten zwar 691 (17 Prozent) eine eingeschaltete, aber nicht vorschriftsgemässe Beleuchtung. 735 Zweiräder (18 Prozent) waren dagegen komplett dunkel und ohne Licht unterwegs.
Vor allem zu denken gibt aber: 51 Prozent aller beobachteten Elektro-Trottinetts waren nicht korrekt ausgerüstet. Obwohl diese Fahrzeuge in der Schweiz zur Kategorie der leichten Motorfahrräder zählen, waren sie ohne die vorgeschriebene Beleuchtung unterwegs.
Romands sind schwarze Schafe
Was die TCS-Beobachtungen zudem zeigen: Es gibt beim Verhalten der Zweiradfahrerinnen und -fahrer starke regionale Unterschiede. Während in der Deutschschweiz die Quote korrekt beleuchteter «Langsamverkehrsmittel» bei fast 72 Prozent lag, waren es im Tessin noch knapp 65 Prozent. In der Romandie dagegen waren über 53 Prozent der geprüften Zweiräder bei Dunkelheit nicht korrekt beleuchtet unterwegs. Konkret: Von den 1087 in der Westschweiz kontrollierten Velos, E-Bikes und E-Trottinetts hatten 247 eine zwar eingeschaltete, aber nicht konforme Beleuchtung. Und 333 Gefährte fuhren ganz ohne Licht.
Dabei unterschätzen die im wörtlichen Sinne schwarzen Schafe ganz offensichtlich die Gefahr, wenn sie bei Dämmerung oder Dunkelheit mit ihren Vehikeln ohne Licht unterwegs sind. Bei den 5391 im letzten Jahr offiziell von der Polizei registrierten Unfällen mit Velos oder E-Bikes verletzten sich 4774 Personen und 39 kamen ums Leben.
- Beim Velo- oder Trottinettfahren immer die Beleuchtung einschalten, sowohl tagsüber als auch nachts (seit 1. April 2022 für alle E-Bikes Vorschrift)
- Die Beleuchtung muss vorne weiss und hinten rot sein – und darf nicht blinken
- Weisse Rückstrahler vorne und rote Rückstrahler hinten anbringen
- Gelbe Rückstrahler an der Vorder- und Rückseite der Pedale anbringen
- Beim Velo- oder Trottinettfahren immer die Beleuchtung einschalten, sowohl tagsüber als auch nachts (seit 1. April 2022 für alle E-Bikes Vorschrift)
- Die Beleuchtung muss vorne weiss und hinten rot sein – und darf nicht blinken
- Weisse Rückstrahler vorne und rote Rückstrahler hinten anbringen
- Gelbe Rückstrahler an der Vorder- und Rückseite der Pedale anbringen
Wie viele Unfälle dabei auf schlechte oder fehlende Beleuchtung des Zweiradfahrers zurückzuführen sind, lässt sich aus der Statistik nicht herauslesen. Sie zeigt aber, dass Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit Velos, E-Bikes, E-Trottinetts und weiteren zweirädrigen Langsamverkehrsmitteln neben den Fussgängern zur gefährdetsten Gruppe gehören. Und nur schon deshalb macht eine korrekt funktionierende Fahrzeugbeleuchtung, wie übrigens auch entsprechende Kleidung mit Reflektoren, Sinn.
Velo-Ratgeber: Was tun, wenn das Velo blendet?