Velo-Transport in Italien
Wegen Gesetzes-Wirrwarr drohen hohe Bussen

In Italien haben sich die Gesetze für den Transport von Velos, E-Bikes und sperriger Ladung geändert. Heckträger an Autos und Wohnmobilen müssen neu wieder speziell gekennzeichnet werden. In einem Fall drohen besonders saftige Bussen.
Publiziert: 26.07.2024 um 13:22 Uhr
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Aktualisiert: 26.07.2024 um 13:24 Uhr
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Ab sofort wieder Pflicht auf italienischen Strassen: Bei nach hinten überstehender Ladung wie Heckträgern zum Velo- und E-Bike-Transport muss eine rot-weiss schraffierte Warntafel angebracht werden.
Foto: Shutterstock
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Andreas EngelRedaktor Auto & Mobilität

Statt sich im Feriendomizil Velos oder E-Bikes für teures Geld zu mieten, können sie Reisende mit einem passenden Träger am Auto oder Wohnmobil direkt mit in den Urlaub nehmen. So weit, so normal (auch interessant: Diese 9 Fehler machen wir beim Velo-Transport). Wer diese Saison allerdings Ferien in Italien macht, sollte sich einer (erneuten) Änderung im Gesetzbuch unseres südlichen Nachbarn bewusst sein.

Wichtige Details

Neu muss an nach hinten überstehender Ladung – und damit auch am Heckträger zum Velo- und E-Bike-Transport – eine rot-weiss schraffierte Warntafel angebracht werden. Die Warntafel muss dabei aus Metallblech bestehen, mindestens 50 mal 50 Zentimeter gross sein und über fünf rote Streifen verfügen. Dieses Detail ist wichtig, da die unter anderem auch in Spanien und Portugal obligatorischen Warntafeln nur über drei rote Streifen verfügen müssen. Wenn die Ladung die gesamte Breite des Fahrzeugs einnimmt, müssen in Italien sogar zwei Warntafeln an den äusseren Enden angebracht werden. Wer seine Bikes oder anderes sperriges Ladegut wie Snowboards oder Ski nicht korrekt kennzeichnet, muss mit einer Busse von umgerechnet rund 78 Franken rechnen.

Alte neue Regel

Die Gesetzesanpassung ist auch deshalb bemerkenswert, weil die rot-weissen Warntafeln bis August 2023 bereits Pflicht waren. Auto- und Wohnmobil-Reisende konnten seither auf die Kennzeichnung verzichten, wenn der Heckträger über das gleiche Kennzeichen wie das Fahrzeug, ein sogenanntes Wiederholungskennzeichen, und eine eigene Beleuchtung verfügte. In der Schweiz sind seit März 2022 zusätzliche Kontrollschilder in der Farbe Rot für Veloträger erhältlich, die das Umplatzieren des hinteren Kontrollschildes beim Montieren des Veloträgers überflüssig machen. Gegen die Gesetzesänderung sind wiederum mehrere Hersteller von Heckträgersystemen gerichtlich vorgegangen, wodurch vorerst in Italien wieder die alte Regelung gilt. Erst im Laufe des Sommers 2024 ist mit einer definitiven gerichtlichen Entscheidung zu rechnen.

Busse bei Überbreite

Deutlich grösseres Ungemach als bei einer falschen Kennzeichnung der Heckträger droht Reisenden, wenn die transportierten Velos oder E-Bikes breiter als das Fahrzeug selbst sind. Die italienische Strassenverkehrsordnung sieht zwar vor, dass Ladung bis zu 30 Zentimeter (ohne Spiegel gerechnet) in der Breite über die Schlussleuchten hinausragen darf. Allerdings nur, wenn es sich nicht um schwer erkennbare Ladung handelt. Der deutsche Verkehrsclub ADAC warnt, dass nach der neuen Interpretation des italienischen Gesetzgebers Velos als schwer erkennbare Ladung eingestuft werden könnten.

Sie dürfen deshalb streng genommen nicht breiter als das Auto selbst sein – vor allem bei Kleinwagen sei dies aber oft der Fall. Ein Verstoss gegen die Vorschrift kann mit einer Busse von bis zu 340 Franken geahndet werden. Nach Auskunft der lokalen Behörden seien zwar in den beliebten Ferienregionen Südtirol und Garda Trentino keine Bussen zu erwarten. Völlig auszuschliessen seien sie aber nicht. Der ADAC rät deshalb, mit überstehenden Velos nicht nach Italien zu reisen.

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