Die Schilder können vom 1. März 2022 an bei den Strassenverkehrsämtern bestellt werden, wie das Bundesamt für Strassen (Astra) am Freitag mitteilte. Sie werden individuell und auf Bestellung angefertigt. Das dritte Schild ist freiwillig. Das Umhängen des hinteren Kontrollschildes bleibt erlaubt.
Das dritte Schild ist eine Kopie des hinteren Kontrollschildes. Damit kein Missbrauch betrieben werden kann, ist es rot und es hat keine eigenständige rechtliche Bedeutung. Nur wer zwei weisse Hauptschilder hat, darf das rote zusätzliche verwenden. Erhältlich ist das dritte Kontrollschild auch in Liechtenstein.
Vorläufig zehn Staaten in Europa - darunter die Nachbarländer Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich - haben das dritte Nummernschild akzeptiert. Die europäischen Staaten seien vom Astra informiert worden über die Neuerung; die Liste der akzeptierenden Länder werde laufend nachgeführt.
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(SDA)