Reagiert der Notbremsassistent meines Autos auch auf Wildtiere?
M. Brown, Boniswil
Jein. Der TCS hat zusammen mit dem ADAC getestet, wie Notbrems- und Nachtsichtassistenten auf querende Wildschweine reagieren. Unsere Tests zeigten, dass die Systeme zwar Wildtiere erkennen können, die Software der meisten Hersteller aber (noch) nicht dafür optimiert ist. Das heisst: die Assistenzsysteme können somit Unfälle nicht vermeiden. Dennoch warnen sie den Fahrer und unterstützen ihn beim Bremsen, wodurch allfällige Unfallfolgen vermindert werden.
Mehr als 20’000 Tiere verloren zum Beispiel im Jahr 2019 in der Schweiz ihr Leben auf der Strasse bei Unfällen mit Fahrzeugen. Rehe (8700) und Füchse (7100) sind die häufigsten Opfer, gefolgt von Dachsen (3300) und Wildschweinen (740).
Dann richte diese an: Redaktion Blick, Stichwort AutoBlick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen dir gern.
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Mit 80 km/h gegen eine Wildsau
Ein Crashtest bei 80 km/h mit einem gross gewachsenen Wildschwein-Dummy verdeutlicht die massive Energie des Aufpralls. Kurzzeitig wirkt auf die Insassen eine Kraft, die dem Zehnfachen des eigenen Körpergewichts entspricht. Das Testfahrzeug erleidet einen kapitalen Blechschaden, die Insassen bleiben jedoch unverletzt.
Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
Alarmieren: Polizei rufen (Notruf 117) und Standort melden, bei Personenschäden Erste Hilfe leisten und Rettung alarmieren (Notruf 144).
Infektionsgefahr: Abstand halten zu noch lebenden, verletzten Tieren. Einem geflüchteten, verletzten Tier nicht folgen, Fluchtrichtung merken und dem Jäger mitteilen. Tote Tiere nicht ohne Handschuhe anfassen.
Dokumentieren: Für die Versicherung Fotos machen und Wildunfall-Bescheinigung ausstellen lassen. Wichtig: Wer totgefahrenes Wild mitnimmt, macht sich der Wilderei strafbar.
Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
Alarmieren: Polizei rufen (Notruf 117) und Standort melden, bei Personenschäden Erste Hilfe leisten und Rettung alarmieren (Notruf 144).
Infektionsgefahr: Abstand halten zu noch lebenden, verletzten Tieren. Einem geflüchteten, verletzten Tier nicht folgen, Fluchtrichtung merken und dem Jäger mitteilen. Tote Tiere nicht ohne Handschuhe anfassen.
Dokumentieren: Für die Versicherung Fotos machen und Wildunfall-Bescheinigung ausstellen lassen. Wichtig: Wer totgefahrenes Wild mitnimmt, macht sich der Wilderei strafbar.
Taucht vor dir plötzlich ein Wildtier auf der Strasse auf, ist eine Vollbremsung und unbedingt in der Spur bleiben die richtige Reaktion. Denn missglückt ein allfälliger Ausweich-Versuch, kann eine Frontalkollision mit dem Gegenverkehr oder ein Aufprall gegen einen Baum viel schlimmere Folgen haben.