Auf einen Blick
- Bei einem Wildtier auf der Strasse Tempo anpassen und auf Abblendlicht umschalten
- Lässt sich die Kollision mit dem Tier nicht vermeiden, Vollbremsung und Spur halten
- Wildunfälle sind bei der Polizei meldepflichtig und durch Teilkasko gedeckt
- Teilkasko deckt nur Schäden, die durch die direkte Kollision mit dem Tier entstehen
Ist jeder Wildunfall bei der Polizei meldepflichtig? Und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn ich durch ein Manöver zwar dem Tier ausweichen kann, aber dennoch mit dem Auto verunfalle?
H. Muggli, per Mail
Jetzt im Herbst beobachten wir gerade in den frühen Morgenstunden oder in der Abenddämmerung wieder häufiger Wild, das unsere Strassen quert. Das ist gefährlich für die Tiere, aber auch für die Autofahrenden.
Speziell auf Strassenabschnitten mit entsprechenden Wild-Warnschildern gilt deshalb in diesen Tagen besondere Aufmerksamkeit und das Anpassen der Geschwindigkeit. Entdeckst du bei Dämmerung oder Dunkelheit ein Reh am Strassenrand oder auf der Fahrbahn, schalte sofort auf Abblendlicht um. Denn die starken Scheinwerfer irritieren die Tiere – und statt zu flüchten, bleiben sie häufig wie gelähmt im Scheinwerferlichtkegel stehen. Um das Tier von der Strasse zu scheuchen, kann Hupen helfen. Und Vorsicht: Wo ein Reh ist, befinden sich oft weitere Tiere. Denn Wildtiere sind häufig in Rudeln unterwegs.
Bei Kollisionsgefahr Spur halten
Lässt sich trotz aller Vorsicht ein Unfall mit einem plötzlich auf der Strasse auftauchenden Wildtier nicht verhindern, empfehle ich den Autofahrenden, voll auf die Bremse zu treten, das Lenkrad gut festzuhalten und trotz der drohenden Kollision die Spur zu halten. Denn eine Kollision mit einem Wildtier ist für die Autoinsassen oft weniger riskant als zum Beispiel ein abruptes Ausweichmanöver, das nicht selten im Gegenverkehr oder im Unterholz endet.
Bist du im Auto mit einem Wildtier kollidiert, solltest du dich wie bei jedem anderen Unfall verhalten: Warnblinker setzen und die Unfallstelle mit einem Pannendreieck sichern. Da Wildunfälle meldepflichtig sind, muss zwingend die Polizei informiert werden. Diese bietet dann die entsprechenden Fachleute auf. Wichtig: Nähere dich dem verletzten Tier nicht, bis die Polizei, der Wildhüter oder Tierarzt an der Unfallstelle sind.
Zu deiner Frage nach dem Versicherungsschutz: Die finanziellen Folgen bei einem Wildunfall sind durch die Teilkaskoversicherung geschützt. Allerdings deckt diese nur jene Schäden ab, die durch eine direkte Kollision mit dem Wildtier entstanden sind. Schäden, die zum Beispiel durch ein Ausweichmanöver entstanden sind, werden jedoch nur durch eine Vollkaskoversicherung gedeckt. Die Meldung bei der Polizei nach einem Wildunfall empfiehlt sich deshalb doppelt – so entgehst du nicht nur der Busse wegen pflichtwidrigen Verhaltens, sondern erhältst zudem auch einen Beweis des Unfallhergangs für die Versicherung.
Dann richte diese an: Redaktion Blick, Stichwort AutoBlick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen dir gern.
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