Supercar Sharing
Traumboliden für 30'000 statt 300'000 Franken

Warum einen neuen McLaren 720S Spider für 290’000 Franken kaufen, wenn du ihn auch für 31’900 Franken mit besitzen kannst? Die junge Firma Supercar Sharing AG ermöglicht auf ihrer Plattform Kauf und Besitz von Anteilen exklusiver Traumautos.
Publiziert: 16.03.2022 um 16:39 Uhr
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Aktualisiert: 17.03.2022 um 08:07 Uhr
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Wer hat nicht schon vom Besitz eines Super-Sportboliden wie dem 720 PS starken McLaren 720S Spider geträumt?
Foto: zVg
Raoul Schwinnen

Was bei Ferienwohnungen, Yachten und Privatjets erfolgreich funktioniert, sollte doch auch mit teuren Sportwagen ein einträgliches Business sein, dachten sich die Unternehmer Deivis H. Valdes (32) und Joschua Ammann (29) – und gründeten im Juni 2021 in Zürich ihre Supercar Sharing AG.

Ihre Geschäftsidee: Mit dem Launch der Plattform www.supercarsharing.ch ermöglichen sie Interessenten, mittels Co-Ownership Anteile von exklusiven Sportwagen zu erwerben. Als Anteilskäufer wird man zum Miteigentümer eines exklusiven Wunschfahrzeugs – zum Bruchteil des normalen Kaufpreises. Maximal zehn Personen teilen sich ein Fahrzeug. Die Anschaffungskosten werden zu gleichen Teilen untereinander aufgeteilt und die Fahrzeuganteile notariell beurkundet. Das Fahrzeug steht dann in gesicherten und von Supercar Sharing gemanagten Autostorages im Raum Zürich, Luzern, Bern oder München (weitere Standorte sollen dazukommen) für die Besitzer bereit. «Eine Buchungsapp und faire Nutzungsbedingungen sorgen für Transparenz und einen reibungslosen Vorgang», verspricht Mitgründer Deivis H. Valdes.

Wie sind die Benutzerregeln?

Der gebürtige Österreicher erklärt das System: «Fünf bis zehn Co-Owner interessieren sich zum Beispiel für einen 290’000 Franken teuren McLaren 720S Spider. Nun zahlt jeder Co-Owner seinen Anteilspreis (bei zehn Ownern 31’900 Franken) zum gemeinsamen Kauf des Fahrzeugs. Die weiteren Kosten wie Versicherung, Instandhaltung und Lagerung werden untereinander über unser System aufgeteilt. Unsere Fahrzeuge haben alle Garantie und geniessen den höchsten Versicherungsschutz. Der Co-Owner braucht sich also um nichts zu kümmern, ausser um den Sprit fürs Auto.»

Ist Mieten nicht günstiger?

Beim Angebot der Supercar Sharing AG stellt sich die Frage: Ist Mieten nicht günstiger, als einer von maximal zehn Mitinhabern zu sein? Gründer und Verwaltungsrat von Supercar Sharing, Deivis H. Valdes, verneint und stützt seine Aussage mit einem konkreten Beispiel: «Einen Lamborghini Huracan einen Tag mit 150 bis 300 Kilometern zu mieten, kostet rund 1200 Franken. Dieses Geld ist weg. Bei unserem System ist man Mitbesitzer. Du zahlst zwar einmalig deinen Anteil von 15'000 Franken, erhältst anteilsmässig aber den Wert beim Verkauf des Fahrzeugs oder deines Anteils wieder zurück. Dabei kannst du das Fahrzeug über mehrere Jahre nutzen. Deshalb ist unser Co-Owner-System viel rentabler als Miete, Leasing oder ein Alleinkauf.»

Die Anteilszahlung wird zudem auch nicht sofort fällig. Als Reservierungsgebühr muss nach Unterzeichnung des ersten Co-Owner-Kaufvertrags erst ein Prozent des Fahrzeug-Gesamtpreises bezahlt werden. Der Rest wird erst dann fällig, wenn alle zehn Anteile des Fahrzeugs über die Plattform www.supercarsharing.ch verkauft sind. Auch hier macht Valdes ein Beispiel: «Bei einem Fahrzeugwert von 200'000 Franken und zehn Anteilen beträgt der Preis pro Anteil 22'000 Franken. Die Reservierungsgebühr beträgt ein Prozent, also 2000 Franken. Die Restzahlung von 20'000 Franken wird erst fällig, nachdem alle Interessenten den Fahrzeugkauf verbindlich zugesagt haben.»

Beim Angebot der Supercar Sharing AG stellt sich die Frage: Ist Mieten nicht günstiger, als einer von maximal zehn Mitinhabern zu sein? Gründer und Verwaltungsrat von Supercar Sharing, Deivis H. Valdes, verneint und stützt seine Aussage mit einem konkreten Beispiel: «Einen Lamborghini Huracan einen Tag mit 150 bis 300 Kilometern zu mieten, kostet rund 1200 Franken. Dieses Geld ist weg. Bei unserem System ist man Mitbesitzer. Du zahlst zwar einmalig deinen Anteil von 15'000 Franken, erhältst anteilsmässig aber den Wert beim Verkauf des Fahrzeugs oder deines Anteils wieder zurück. Dabei kannst du das Fahrzeug über mehrere Jahre nutzen. Deshalb ist unser Co-Owner-System viel rentabler als Miete, Leasing oder ein Alleinkauf.»

Die Anteilszahlung wird zudem auch nicht sofort fällig. Als Reservierungsgebühr muss nach Unterzeichnung des ersten Co-Owner-Kaufvertrags erst ein Prozent des Fahrzeug-Gesamtpreises bezahlt werden. Der Rest wird erst dann fällig, wenn alle zehn Anteile des Fahrzeugs über die Plattform www.supercarsharing.ch verkauft sind. Auch hier macht Valdes ein Beispiel: «Bei einem Fahrzeugwert von 200'000 Franken und zehn Anteilen beträgt der Preis pro Anteil 22'000 Franken. Die Reservierungsgebühr beträgt ein Prozent, also 2000 Franken. Die Restzahlung von 20'000 Franken wird erst fällig, nachdem alle Interessenten den Fahrzeugkauf verbindlich zugesagt haben.»

Natürlich gelten klare Benutzerregeln. Erst wer älter als 28-jährig (bei gewissen Superboliden gar 35-jährig) ist und seit mindestens sechs Jahren einen gültigen Fahrausweis besitzt, kann Co-Owner werden. Pro Jahr darf jeder Co-Owner pro Anteil maximal 3000 Kilometer fahren. Selbstverständlich kann er mehrere Anteile desselben Fahrzeugs oder auch Anteile von weiteren Fahrzeugen besitzen. Während der Hauptsaison (Mai bis September) darf ein Fahrzeug nicht mehr als sieben bis zehn Tage pro Monat vom selben Owner genutzt werden.

Wie kann man wieder aussteigen?

Und wie kann man aussteigen, wenn man seinen Fahrzeuganteil wieder loswerden will? «Das geht jederzeit», versichert Valdes. «Der Co-Owner muss uns nur seine Verkaufsabsicht mitteilen, damit wir eine Wertschätzung der Anteile, gemessen am Wertverlust oder Wachstum vornehmen können. Dann wird der Anteil auf unserer Plattform inseriert und die anderen Co-Owner informiert.» Bei erfolgreichem Verkauf überweist die Supercar Sharing den Anteilsbetrag dem Verkäufer zurück. Klingt gut. Nur: Was passiert, wenn niemand den zum Verkauf stehenden Anteil erwerben möchte? Valdes: «Gute Frage. Dann braucht der Verkäufer etwas Geduld – wie auf normalen Fahrzeug-Börsen auch.» Er gibt aber zu, dass er sich auch Überlegungen zu Rückkaufgarantien mache.

Das komplette Fahrzeug darf dagegen ohne Einverständnis der Supercar Sharing AG und den Co-Ownern nicht verkauft werden. Valdes präzisiert: «Im Anteilskaufvertrag des Fahrzeugs ist der Wiederverkauf durch eine Verkaufsanweisung schriftlich dokumentiert und wird von jedem Co-Owner bei Bestätigung unterzeichnet.» Der Wiederverkauf hängt vom Fahrzeugtyp und Modell ab. «SUVs und Langstreckenfahrzeuge», so Valdes, «verkaufen wir nach rund 90'000 Kilometern, Sportwagen nach rund 70'000.» So wird der Wertverlust am Fahrzeug eingegrenzt, aber auch der Wiederverkauf attraktiv gehalten. «Deswegen kaufen wir überwiegend Occasions-Sportwagen mit wenig Kilometern, die wir dann in der Regel zwei bis drei Jahre oder je nach Beanspruchung auch länger halten.»

Wie viel verdient Supercar Sharing?

Und wie viel verdient die Supercar Sharing AG beim ganzen Business? Valdes erstaunlich transparent: «Wir verdienen an der Plattform-Gebühr, die in jedem Anteilspreis einkalkuliert ist. Die Gebühr beträgt total zehn Prozent des gesamten Fahrzeugwerts. Ein Co-Owner», rechnet uns Valdes vor, «zahlt also pro Anteil einmalig nur ein Prozent Gebühr. Bei einem Fahrzeugwert von 100'000 Franken und zehn Co-Ownern verdienen wir folglich 10'000 Franken.» Aktuell hat die noch junge Firma mit einem Aston Martin V8 Vantage und einem 720 PS starken Ferrari 488 Pista zwei Fahrzeuge an Co-Owner verkauft. Und diese Woche soll mit dem Lamborghini Huracan Evo Spyder bereits ein dritter dazukommen.

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