Ratgeber Verkehr: Rechts vorbei oder rechts überholen?
Noch kein Spurwechsel

Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat das Thema Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen an den Bundesrat überwiesen. Doch an der Regel selbst werde sich nichts ändern, sagt BLICK-Verkehrsexperte Peter Förtsch.
Publiziert: 13.06.2018 um 17:58 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 15:20 Uhr
Wann ists im Stossverkehr auf der Autobahn Rechts Vorbeifahren und wann doch Rechtsüberholen – die Regel bleibt, aber die Definition muss präziser werden.
Foto: Jürg A. Stettler
Wann ists im Stossverkehr auf der Autobahn Rechts Vorbeifahren und wann doch Rechtsüberholen – die Regel bleibt, aber die Definition muss präziser werden.
Foto: Jürg A. Stettler
Andreas Faust

Das Bundesgericht ist bei seinen Entscheidungen vorangegangen, jetzt zieht die Politik nach: Der Ständerat hat eine Motion des Aargauer FDP-Nationalrats Thierry Burkart zum Rechtsvorbeifahren an den Bundesrat überwiesen (BLICK berichtete). Dieser arbeitet nun eine Vorlage aus, die das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostrassen erlauben soll.

Burkart verspricht sich davon eine bessere Auslastung des Strassennetzes, weil sich viele Autofahrer aufgrund der komplexen Rechtsprechung nicht trauen würden, auf der rechten Spur schneller als auf der linken zu fahren. Laut Experten lässt sich die Kapazität der Nationalstrassen so um bis zu 10 Prozent erhöhen.

BLICK-Verkehrsexperte Peter Förtsch
Foto: ZVG
BLICK-Verkehrsexperte Peter Förtsch
Foto: ZVG

Was ändert sich nun?

Aber was wird sich denn bei einer Neuregelung tatsächlich ändern? Im Prinzip nichts, sagt BLICK-Verkehrsexperte Peter Förtsch: «Rechtsüberholen bleibt verboten, rechts vorbeifahren bleibt weiterhin erlaubt.» Die Motion verlange lediglich, dass die Bedingungen für das Rechtsvorbeifahren für alle verständlich und nachvollziehbar definiert werden müssen: «Die Unsicherheit der Autofahrer bei der Frage 'Was ist Rechtsvorbeifahren' – also erlaubt und 'was ist Rechtsüberholen', also verboten, müssen durch die Neuregelung klar und deutlich definiert werden.»

Rechtsfahrgebot durchsetzen

Für Förtsch ist aber ein anderes Problem beim Thema Rechtsvorbeifahren dringender: «Meines Erachtens müsste nicht das Rechtsvorbeifahren besser geregelt werden, sondern es sollte besser durchgesetzt werden, dass Artikel 34 SVG, also das Rechtsfahrgebot, besser eingehalten wird. Wenn man auf der Autobahn rechts vorbeifahren kann, dann verhalten sich alle auf der mittleren oder linken Spur nicht regelkonform und missachten das Rechtsfahrgebot.»

Dass das Rechtsvorbeifahren tatsächlich eine Kapazitätserhöhung von bis zu 10 Prozent bringe, scheint Förtsch recht spekulativ: «Wichtiger scheint mir die Diskussion über die Sicherheit zu sein. Im dichten Verkehr verliert manche Fahrerin oder mancher Fahrer die Geduld und riskiert vermeidbare Gefahren, nur um ein paar Sekunden zu gewinnen.»

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