Ratgeber Verkehr
Gibts beim Radar eine «Toleranzstrecke»?

Peter Förtsch (67) ist Autor von «Der Führerausweis», dem Fachbuch der schweizerischen Verkehrsregeln. Für BLICK beantwortet er Fragen zur Fahrpraxis.
Publiziert: 26.06.2018 um 07:08 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 21:15 Uhr
Ein mobiler Radarkasten (Bild) oder auch ein Polizist mit Laserpistole direkt nach dem Verkehrsschild mit neuer Geschwindigkeitsbegrenzung sind erlaubt. Entgegen vieler Meinungen gibt es keine «Toleranzstrecke», weil die neue Geschwindigkeit ab dem Schild gilt.
Foto: Jürg A. Stettler
Peter Förtsch

Wie gross muss der Abstand vom Verkehrsschild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung zu einem mobilen Radarkasten sein?
Peter Purwin, per Mail

Peter Förtsch (67) ist Autor von «Der Führerausweis», dem Fachbuch der schweizerischen Verkehrsregeln. Für BLICK beantwortet er Fragen zur Fahrpraxis.
Foto: ZVG

Das ist eindeutig und ganz klar geregelt: Es braucht keinen Abstand! Eine signalisierte Höchstgeschwindigkeit gilt ab der Stelle, an der das Signal steht. Das heisst, man muss schon vor dem Schild auf die signalisierte Höchstgeschwindigkeit verlangsamen.

Null Toleranz

Irrtümlich wird aber häufig angenommen, dass es nach dem Signal eine «Toleranzstrecke» gebe, in der man sein Fahrzeug ausrollen lassen kann. Das ist aber im Gesetz nicht vorgesehen und kann beispielsweise vor allem bei Radarmessungen in 30er-Zonen ins Auge gehen.

Eine Geschwindigkeitskontrolle mit einem festen oder mobilen Messgerät kann nämlich rechtsgültig auch direkt nach dem Signal erfolgen und so zum Beweis einer überschrittenen Höchstgeschwindigkeit eingesetzt werden.

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