Wie gross muss der Abstand vom Verkehrsschild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung zu einem mobilen Radarkasten sein?
Peter Purwin, per Mail
Das ist eindeutig und ganz klar geregelt: Es braucht keinen Abstand! Eine signalisierte Höchstgeschwindigkeit gilt ab der Stelle, an der das Signal steht. Das heisst, man muss schon vor dem Schild auf die signalisierte Höchstgeschwindigkeit verlangsamen.
Null Toleranz
Irrtümlich wird aber häufig angenommen, dass es nach dem Signal eine «Toleranzstrecke» gebe, in der man sein Fahrzeug ausrollen lassen kann. Das ist aber im Gesetz nicht vorgesehen und kann beispielsweise vor allem bei Radarmessungen in 30er-Zonen ins Auge gehen.
Eine Geschwindigkeitskontrolle mit einem festen oder mobilen Messgerät kann nämlich rechtsgültig auch direkt nach dem Signal erfolgen und so zum Beweis einer überschrittenen Höchstgeschwindigkeit eingesetzt werden.
Dann richten Sie diese an: Redaktion Blick, Stichwort «AutoBlick», Postfach 8099 Zürich oder per Email an auto@blick.ch.
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