Regeln beim Abschleppen
Ist Abschleppen erlaubt?

Ist es noch erlaubt, nicht eingelöste Personenwagen abzuschleppen? Peter Förtsch, der Autor von «Der Führerausweis», beantwortet die Fragen zur Fahrpraxis.
Publiziert: 18.10.2018 um 11:59 Uhr
|
Aktualisiert: 30.09.2019 um 15:21 Uhr
Ein Abschleppseil darf maximal acht Meter lang sein.
Foto: Archiv
Peter Förtsch

Vor und beim Abschleppen sind einige Punkte zu beachten. Als Erstes sollten Sie abklären, ob das Auto Automatikgetriebe oder Hybridantrieb hat. In der Bedienungsanleitung dieser Fahrzeuge finden Sie wichtige Angaben über Geschwindigkeiten, Abschleppdistanzen oder andere zu beachtende Bedingungen.

Unser Experte: Fahrerlehrer und Fachautor Peter Förtsch (65).
Foto: Werk

Im Allgemeinen gelten folgende Regeln beim Abschleppen

  1. Ein abgeschlepptes Fahrzeug muss nicht immatrikuliert, aber verkehrssicher sein.
  2. Bei schlechten Sichtverhältnissen wegen Regen, Schneetreiben, Dunkelheit oder Nebel usw. muss das Licht eingeschaltet werden.
  3. Vor der Wegfahrt muss am Heck des geschleppten Fahrzeuges ein Pannendreieck gut sichtbar angebracht werden.
  4. Zündschlüssel auf Zündung stellen. Sonst blockiert das Lenkradschloss. Bei elektronischen, kontaktlosen Startvorrichtungen Bedienungsanleitung konsultieren.
  5. Wenn möglich zur Unterstützung der Servobremse und -lenkung Motor laufen lassen.
  6. Nur auf Autobahnen und Autostrassen zusätzlich den Warnblinker einschalten. Auf übrigen Strassen ist der Blinker für die Richtungsanzeige zu verwenden.
  7. Die maximal erlaubte Abschleppgeschwindigkeit ist 40 km/h. Gilt auch auf Autobahnen und Autostrassen.
  8. Auf der Autobahn auf der Fahrspur fahren. Der Pannenstreifen darf nur zur Beschleunigung benutzt werden oder wenn die Ausfahrt in Sichtweite ist.
  9. Auf Autobahnen oder Autostrassen ist Abschleppen höchstens bis zur nächsten Ausfahrt erlaubt. Sonst gibt es keine Vorschriften bezüglich Abschleppdistanz.
  10. Bei starkem Verkehr besser die Pannenhilfe anfordern.
  11. Abschleppseile (maximal 8 Meter) und Abschleppstangen (maximal 5 Meter) dürfen verwendet werden.
  12. Wenn das Pannenfahrzeug defekte Bremsen hat oder nicht gelenkt werden kann, muss eine Abschleppstange oder ein Abschlepprolli verwendet werden. Ketten sind nicht erlaubt, bei Motorrädern sind auch Drahtseile verboten.
  13. Vor Lichtsignalen, Verzweigungen und Einfahrten in den Kreisverkehr besonders vorsichtig und der Länge des Zuges angepasst fahren.
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?