Zwei Schweizer rasen mit 245 km/h in Radarfalle
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Höhere Bussen, Ausweisentzug:Zwei Schweizer rasen mit 245 km/h in Radarfalle

Höhere Bussen, Ausweis schneller weg
Deutschland macht Ernst gegen Schweizer Raser

Ab Morgen sind die Grenzen wieder offen. Aber Vorsicht: Deutschland geht schärfer gegen Temposünder vor. Wer zu schnell fährt, bezahlt in Zukunft höhere Bussen und gibt den Führerausweis schneller ab. BLICK weiss, was seit dem 28. April 2020 auch für uns Schweizer gilt.
Publiziert: 23.04.2020 um 23:58 Uhr
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Aktualisiert: 19.02.2021 um 16:38 Uhr
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Deutschland erhöht ab 28. April die Bussen: Wer zu schnell fahrt, zahlt nun das Doppelte.
Foto: Pfister Roland DVIKAPO
Martin A. Bartholdi

Die deutsche Autobahn zieht Autofahrer aus der ganzen Welt an. Es sind praktisch die einzigen öffentlichen Strassen, auf denen kein Tempolimit gilt. Auch viele Schweizer lassen sich vom Rausch der Geschwindigkeit über den Rhein locken.

Doch auf rund 30 Prozent der deutschen Autobahnen und abseits der Schnellstrassen gelten auch bei unseren nördlichen Nachbarn Tempolimits. Und wer diese überschreitet, wird gebüsst. Mancher Schweizer mag bisher bei den deutschen Bussgeldern nur müde gelächelt haben – kein Vergleich zu unseren drakonischen Strafen. Doch nun zieht Deutschland nach: Ab Dienstag, 28. April 2020, gilt ein neuer, schärferer Bussenkatalog.

Führerschein schneller weg

Obwohl die Bussen bei kleinen Überschreitungen verdoppelt werden, bleiben sie im Vergleich zur Schweiz immer noch eher tief. Aber die Verschärfungen sind trotzdem nicht zu unterschätzen. Denn neu sprechen die deutschen Behörden schneller ein Fahrverbot von mindestens einem Monat aus. Innerorts sinkt die Grenze von 31 km/h zu schnell auf 21 km/h über erlaubter Geschwindigkeit, ausserorts von 41 km/h auf 26 km/h zu schnell.

Wichtig: Diese Regelung gilt auch für die limitierten Teile der deutschen Autobahnen, womit dort die schärferen Bestimmungen gelten als in der Schweiz. Bei uns wird der Ausweis auf der Autobahn erst ab einer Überschreitung von 31 km/h entzogen.

Was bedeutet deutsches Fahrverbot für Schweizer?

Sprechen die deutschen Behörden ein Fahrverbot gegen Schweizer aus, gilt dieses Fahrverbot in der Schweiz nicht. Allerdings müssen die Betroffenen den Führerschein vorübergehend einschicken. Die deutschen Behörden versehen ihn mit einem Aufkleber und schicken ihn zurück. Ab diesem Zeitpunkt gilt das Verbot: Die Betroffenen dürfen in dieser Zeit in Deutschland nicht Auto fahren. Wer seinen Führerausweis nicht einschickt, kann unter Umständen zur Fahndung ausgeschrieben werden und riskiert nicht nur eine höhere Busse, sondern auch eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr.

Nochmals höhere Bussen bei fehlender Rettungsgasse

Doch nicht nur gegen Temposünder geht Deutschland schärfer vor. Lange taten sich die Deutschen mit der Rettungsgasse schwer und liessen sich nur mit höheren Bussen dazu erziehen, bei Stau eine Gasse für Einsatzfahrzeuge zu bilden. Einige waren wohl unbelehrbar, denn die Behörden ziehen die Strafen nochmals an: Wer keine Rettungsgasse bildet, wird mit 200 Euro gebüsst, kassiert zwei Punkte in Flensburg und muss unter Umständen auch den Führerschein für einen Monat abgeben. Wer durch die Rettungsgasse fährt, bezahlt mindestens 240 Euro, bekommt ebenfalls zwei Punkte in Flensburg und gibt den Ausweis definitiv für einen Monat ab.

Hier werden die Punkte gesammelt

Neben den Bussen kennt Deutschland auch eine Verkehrssünderkartei mit Punktesystem. Das sogenannte Fahreignungsregister (FAER) wird vom Kraftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Flensburg geführt. Deshalb wird im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten umgangssprachlich von «Punkten in Flensburg» gesprochen. In dem Register werden nicht nur Einwohner Deutschlands festgehalten, sondern auch Ausländer, die in Deutschland gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen.

Seit dem 1. Mai 2014 werden je nach Schwere der Verkehrsverletzung zwischen 1 und 3 Punkte vergeben. Wer 4 oder 5 Punkte hat, erhält eine Ermahnung, bei 6 oder 7 Punkten gibt es eine Verwarnung, und ab 8 Punkten wird der Führerausweis – für Deutschland – entzogen. Mit einer Ermahnung oder Verwarnung erhalten die Verkehrssünder auch eine Einladung für ein Fahreignungsseminar. Mit dem Besuch dieses Seminars alle fünf Jahre kann ein Punkt abgebaut werden, vorausgesetzt, man hat nicht mehr als fünf Punkte auf dem Konto.

Die Einträge im FAER werden nach bestimmten Fristen gelöscht. Bei Ordnungswidrigkeiten ist dies nach zweieinhalb, bei Straftaten nach fünf und bei verwaltungsbehördlichen Entscheiden nach zehn Jahren der Fall.

Neben den Bussen kennt Deutschland auch eine Verkehrssünderkartei mit Punktesystem. Das sogenannte Fahreignungsregister (FAER) wird vom Kraftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Flensburg geführt. Deshalb wird im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten umgangssprachlich von «Punkten in Flensburg» gesprochen. In dem Register werden nicht nur Einwohner Deutschlands festgehalten, sondern auch Ausländer, die in Deutschland gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen.

Seit dem 1. Mai 2014 werden je nach Schwere der Verkehrsverletzung zwischen 1 und 3 Punkte vergeben. Wer 4 oder 5 Punkte hat, erhält eine Ermahnung, bei 6 oder 7 Punkten gibt es eine Verwarnung, und ab 8 Punkten wird der Führerausweis – für Deutschland – entzogen. Mit einer Ermahnung oder Verwarnung erhalten die Verkehrssünder auch eine Einladung für ein Fahreignungsseminar. Mit dem Besuch dieses Seminars alle fünf Jahre kann ein Punkt abgebaut werden, vorausgesetzt, man hat nicht mehr als fünf Punkte auf dem Konto.

Die Einträge im FAER werden nach bestimmten Fristen gelöscht. Bei Ordnungswidrigkeiten ist dies nach zweieinhalb, bei Straftaten nach fünf und bei verwaltungsbehördlichen Entscheiden nach zehn Jahren der Fall.

Clever parkieren, Geld sparen

Auch für Falschparkierer steigen die Bussen drastisch. Wer in zweiter Reihe parkiert, zahlt neu zwischen 55 und 70 Euro (vorher 15 bzw. 20 Euro) und riskiert ebenfalls einen Punkt in Flensburg. Wildes Parkieren kostet neu 55 Euro, auf Gehwegen oder Velo-Wegen gar 70 Euro, sowie ebenfalls einen Punkt in Flensburg.

Weiter werden Parkplätze mit Ladestationen für Elektroautos zumindest bussentechnisch Behindertenparkplätzen gleichgesetzt. Wer sein Auto auf einem dieser Parkplätze abstellt, ohne ein E-Auto zu fahren beziehungsweise eine körperliche Behinderung zu haben, wird mit 55 Euro gebüsst.

Dazu räumt das deutsche Gesetz ab dem 28. April den Radfahrern mehr Platz ein. Innerorts sollen Velos mit mindestens 1,5 Meter Abstand überholt werden. Ausserorts beträgt der Mindestabstand gar zwei Meter. Lässt sich der Überholabstand nicht einhalten wegen zu schmaler Fahrbahn oder parkierten Fahrzeugen, muss man hinter dem Velofahrer bleiben.

Erfolgreicher Protest?

Die schärferen Regeln gegen Raser könnten schon nach kurzer Zeit wieder rückgängig gemacht werden. Zweieinhalb Wochen nachdem der neue Bussenkatalog in Kraft trat, hat der deutsche Verkehrsminister Andreas Scheuer angekündigt, die Regeln wieder zurückzunehmen, nachdem eine Petition mit 135'000 Unterschriften gegen die neuen Bussen eingegangen war.

Konkret sollen die Fahrverbote abgeschafft werden. Wer innerorts 21 oder ausserorts 26 km/h zu schnell fährt, soll den Führerausweis doch nicht für mindestens einen Monat abgeben. Dies sei unverhältnismässig, begründet das deutsche Verkehrsministierum nun. Stattdessen soll die Busse leicht erhöht werden. Die deutschen Bundesländer müssen dem allerdings noch zustimmen.

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