Gefahr am Fussgängerstreifen mit Mittelinsel
Darf man hier noch schnell durchfahren?

Flitzt man mit dem Auto über einen Fussgängerstreifen mit Mittelinsel, über den auf der Gegenfahrbahn ein Passant läuft, fühlt man sich unsicher: Wer genau hat jetzt denn Vortritt?
Publiziert: 23.09.2024 um 15:54 Uhr
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Aktualisiert: 24.09.2024 um 09:27 Uhr
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In diesen (nachgestellten) Situationen fragt sich: Darf das Auto am Fussgängerstreifen mit Mittelinsel noch durch, solange eine Fussgängerin oder ein Fussgänger auf der anderen Seite ist?
Foto: Timothy Pfannkuchen

Auf einen Blick

  • Bei Zebrastreifen mit Mittelinsel gelten spezielle Regeln
  • Autofahrer dürfen durchfahren, wenn Fussgänger auf der Gegenseite sind
  • Bundesgericht entschied 2002: Rücksichtnahme auf Fussgänger ist Pflicht
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
Timothy Pfannkuchen

Am «normalen» Fussgängerstreifen ist der Fall klar: Wird der Streifen von einer Person betreten oder ist ersichtlich, dass diese queren will, dann haben in beiden Richtungen alle Fahrzeuge zu halten. Zwar darf man den Streifen zu Fuss nicht überraschend und ohne auf den Verkehr zu schauen betreten, hat aber doch den Vortritt.

Aber wie ist es an Zebrastreifen mit Mittelinsel? Die sorgen erwiesenermassen für weniger Unfälle: Autofahrende stoppen williger, und Fussgängerinnen und Fussgänger fühlen sich sicherer und verhalten sich regelkonformer. Aber: Darf man durchfahren, während über die Gegenseite schon ein Fussgänger eilt?

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Ja mit einem Aber

Im Prinzip ja. Rechtlich macht die Insel aus einem Streifen zwei und unterbricht den Vortritt der Fussgänger. Für die zweite Hälfte des Streifens ist man zu Fuss also verpflichtet, erneut zu schauen, ob man den Vortritt gefahrlos wahrnehmen kann (also, ob z.B. ein Auto nicht schon zu nahe zum Stoppen ist). Für Autos heisst das: Ja, man darf durch, wenn jemand noch die andere Seite quert (oder nach Queren der eigenen Seite bereits auf der Gegenseite angekommen ist).

Aber Achtung: Auch am zweiten Streifen haben Fussgänger bei Annäherung den Vortritt. Das noch grössere Aber hat 2002 das Bundesgericht festgelegt. Weil man Rücksicht zu üben, mit Fehlern anderer zu rechnen und auf jene tolerant zu reagieren sowie Schwächere zu schützen hat, gilt: Autofahrerinnen und -fahrer müssen damit rechnen, dass Passanten regelwidrig ohne Schauen weiterlaufen! Also muss man vorausschauend fahren und auch dann noch anhalten können.

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Rat für die Praxis

Für Fussgänger heisst das: Man muss auf der Insel zwar nicht anhalten, sollte sich aber bewusst sein, dass der Streifen auf der anderen Seite wie ein neuer Streifen gilt. Also erneut gucken, ob man queren kann. Vortritt nie erzwingen.

Für Autofahrende heisst das: An Fussgängerstreifen mit Insel darf man durch, wenn jemand die Gegenseite quert. Aber nur, solange man deren Vortritt nicht behindert oder gar jemand gefährdet. Im Zweifel lieber einmal zu viel halten.

Und für beide Seiten gilt: Toleranz und ein nettes Handzeichen wirken Wunder.

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