Die Situation ist grotesk. Viele vom Bund als nicht systemrelevant bezeichnete Nonfood-Artikel sind in den Regalen von Schweizer Verkaufsläden derzeit hinter Absperrbändern und nicht erhältlich. Wirklich? Besonders kreative Kunden bestellen vor der Ladentür per Handy oder via Mail zum Beispiel aktuell nicht erhältliches Velozubehör – schauen zu, wie der Verkäufer dieses aus dem abgesperrten Regal nimmt und es wenig später an der Kasse aushändigt. Telefonische oder Online-Vorbestellung nennt sich das wohl.
Oder: Während Farben und Spraydosen in der Papeterieabteilung im Regal abgesperrt sind, erhalten Kunden im selben Geschäft im Do-it-Bereich die gleichen Artikel problemlos. Daniel Hofmann, Mediensprecher von Jumbo, verheimlicht nicht, dass er solches auch schon beobachtet hat. «Wir und der Branchenverband hofften, mit unserer Liste jener Artikel, die während des Lockdowns nicht mehr im Verkaufsgeschäft erhältlich sind, eine kantonsübergreifende Harmonisierung und Vereinheitlichung des Angebots zu erreichen.
Kein einheitliches Angebot möglich
Doch ein national geltendes Angebotssortiment über alle Verkaufsgeschäfte sowie Bau- und Hobbymärkte ist ein Ding der Unmöglichkeit. «Selbst wir in unseren eigenen Filialen schaffen kein einheitliches Angebot», gibt Daniel Hofmann zu. Seine nach Kantonen gelistete Übersicht zeigt, warum es in den Jumbo-Filialen je nach Vorgaben der einzelnen Kantone oder nach Denunziantentum und Kontrollbesuchen der Polizei wieder zu einem unterschiedlichen Angebot kommt.
Folgende Liste von Jumbo-Sprecher Daniel Hofmann zeigt, wie die Behörden je nach Kanton auf die Sortimentseinschränkungen des Grossverteilers reagieren.
Neuenburg: Der Kanton Neuenburg sieht sich in der Vorreiterrolle. Wie schon bei den Schutzkonzepten versucht er, die Sortimentseinschränkungen besonders konsequent umzusetzen. Für uns bedeutet das, dass wir in den Filialen Marin und La Chaux-de-Fonds weniger als die Hälfte unseres Sortimentes verkaufen dürfen. Immerhin: Nach jüngstem Entscheid dürfen wir dort wieder Elektrowerkzeug und Gartenmaschinen anbieten. Nicht aber Generatoren und Industriesauger. Nach wie vor gibts im Kanton Neuenburg die tiefgreifendsten Sortimentseinschränkungen.
Solothurn: Auch hier haben wir zusätzliche Sortimentseinschränkungen gegenüber unserer Liste. Aber weit weniger drastisch als im Kanton Neuenburg.
Fribourg: In Givisiez hat uns ein regionaler Bike-Händler denunziert. Darauf kam die Polizei und befahl, den Velozubehör-Bereich auch abzusperren. Was wir gemacht haben. Sonst wurde nichts beanstandet.
Zürich: Auch in der Stadtfiliale tauchte die Polizei auf. Sie machte nur Fotos von unserem abgesperrten Sortiment – sonst fand kein Austausch statt.
Tessin: Sowohl in Grancia wie in San Antonino gab es eine Polizei-Kontrolle. Keine Beanstandungen.
Bern: Auch in Biel wurde kontrolliert – und nichts beanstandet.
Uri: In Schattdorf fand eine Kontrolle statt. Die Behörden bedankten sich für unsere Liste mit dem gesperrten Sortiment und waren froh, dass es eine schriftlich klare Regelung gibt. Hier wird es aber voraussichtlich weitere Einschränkungen geben. Vermutlich bei den Bereichen Basteln, Vorhänge und «Klima Winter» (Heizen).
Basel-Land: Polizeibesuch in Pratteln. Bezüglich Sortiment gabs keine Bemerkungen. Der Fokus lag eher auf der erlaubten Anzahl Kunden.
Thurgau: Das Amt erkundigte sich per Mail nach unserer Sortimentsliste. Die haben wir zugestellt. Seither keine Reaktion. Wir müssen aber damit rechnen, dass wir die Vorhang-Abteilung absperren müssen.
Jura: In Delsberg müssen wir den Bereich «Klima Winter» und die Bastelabteilung zusätzlich absperren.
Folgende Liste von Jumbo-Sprecher Daniel Hofmann zeigt, wie die Behörden je nach Kanton auf die Sortimentseinschränkungen des Grossverteilers reagieren.
Neuenburg: Der Kanton Neuenburg sieht sich in der Vorreiterrolle. Wie schon bei den Schutzkonzepten versucht er, die Sortimentseinschränkungen besonders konsequent umzusetzen. Für uns bedeutet das, dass wir in den Filialen Marin und La Chaux-de-Fonds weniger als die Hälfte unseres Sortimentes verkaufen dürfen. Immerhin: Nach jüngstem Entscheid dürfen wir dort wieder Elektrowerkzeug und Gartenmaschinen anbieten. Nicht aber Generatoren und Industriesauger. Nach wie vor gibts im Kanton Neuenburg die tiefgreifendsten Sortimentseinschränkungen.
Solothurn: Auch hier haben wir zusätzliche Sortimentseinschränkungen gegenüber unserer Liste. Aber weit weniger drastisch als im Kanton Neuenburg.
Fribourg: In Givisiez hat uns ein regionaler Bike-Händler denunziert. Darauf kam die Polizei und befahl, den Velozubehör-Bereich auch abzusperren. Was wir gemacht haben. Sonst wurde nichts beanstandet.
Zürich: Auch in der Stadtfiliale tauchte die Polizei auf. Sie machte nur Fotos von unserem abgesperrten Sortiment – sonst fand kein Austausch statt.
Tessin: Sowohl in Grancia wie in San Antonino gab es eine Polizei-Kontrolle. Keine Beanstandungen.
Bern: Auch in Biel wurde kontrolliert – und nichts beanstandet.
Uri: In Schattdorf fand eine Kontrolle statt. Die Behörden bedankten sich für unsere Liste mit dem gesperrten Sortiment und waren froh, dass es eine schriftlich klare Regelung gibt. Hier wird es aber voraussichtlich weitere Einschränkungen geben. Vermutlich bei den Bereichen Basteln, Vorhänge und «Klima Winter» (Heizen).
Basel-Land: Polizeibesuch in Pratteln. Bezüglich Sortiment gabs keine Bemerkungen. Der Fokus lag eher auf der erlaubten Anzahl Kunden.
Thurgau: Das Amt erkundigte sich per Mail nach unserer Sortimentsliste. Die haben wir zugestellt. Seither keine Reaktion. Wir müssen aber damit rechnen, dass wir die Vorhang-Abteilung absperren müssen.
Jura: In Delsberg müssen wir den Bereich «Klima Winter» und die Bastelabteilung zusätzlich absperren.
Natürlich hofft Daniel Hofmann, dass diese oft etwas absurd wirkenden Sortimentseinschränkungen bald ein Ende finden mögen. Denn viel Sinn kann auch er diesen Vorgaben durch den Bund nicht abgewinnen.