Im Zickzack durch den Autostau schlängeln, kurz vor einem Fussgänger noch über den Fussgängerstreifen radeln und Rotlichter als unverbindliche Empfehlung sehen: Auch wenn sich die Mehrzahl der Velofahrenden an die Verkehrsregeln hält, sind solche Szenen alles andere als selten. Das ist aber nicht nur gefährlich, sondern verboten. Bikerinnen und Biker müssen wie alle Fehlbaren im Verkehr mit einer Busse rechnen. Häufige Bussen:
Rotlicht missachten
Besonders in Städten immer wieder zu beobachten ist das Überfahren eines Rotlichts. Zwar ist seit Anfang 2021 das Rechtsabbiegen an roten Ampeln für Velos erlaubt, wenn ein Gelbpfeil mit Velosymbol dies explizit erlaubt und weder Autos noch Fussgänger behindert oder gefährdet werden (Mehr dazu hier: Wann darf man über Rot fahren?). Doch ein Freipass zum Missachten des roten Lichtsignals ist das noch lange nicht.
Busse: 60 Franken
Kein Stopp am Stopp
Auf dem Velo kann das vollständige Halten am Stoppschild mühsam sein und unterbleibt deshalb oft. Die Fahrt wird unterbrochen, beide Beine müssen kurz erst den Boden berühren, und es braucht neue Kraft, um das Velo wieder in Bewegung zu setzen. Doch unterschätzt man schnell die Gefahr, stehen Stoppschilder nicht zum Spass da: Sie dienen der Sicherheit an unübersichtlichen oder potenziell gefährlichen Stellen.
Busse: 30 Franken
Trottoir befahren
Manche Velofahrer nutzen es als Abkürzung, andere weichen darauf aus, wenn die Strasse von Autos blockiert oder der Weg über den Veloweg abgeschnitten wird: das Trottoir. Ob aus Bequemlichkeit oder wegen kopfloser Automobilisten – das Befahren des Trottoirs ist für Zweiräder in der Regel tabu, die Crashgefahr mit Passanten zu hoch. Ausnahme: Wo Radstreifen und -wege fehlen, dürfen Kinder bis zwölf Jahre hier fahren.
Busse: 40 Franken
Fussgänger- als Velozone
In Innenstädten kommt es immer wieder zu Konflikten, wenn sich die Velos fahrend durch die gemütlich schlendernden Menschenmassen schlängeln. Sind die Boulevards aber explizit als Fussgängerzonen signalisiert, dann dürfen sie mit Velos eben gar nicht befahren werden. Deshalb gilt: Das Fahrrad bitte stossen oder eine Busse kassieren.
Busse: 30 Franken
Radweg ignorieren
Separate Radwege bzw. -streifen sollen die Sicherheit erhöhen und den Veloverkehr von jenem der Autos und oft von Fussgängern trennen. Der Radweg dient allerdings nicht bloss als Empfehlung, sondern muss von Lenkerinnen und Lenkern, sofern er vorhanden ist, dann auch zwingend benutzt werden – auch von Rennvelos, die trotzdem oft Strasse fahren.
Busse: 30 Franken
Fussgänger ignorieren
Für Auto- wie Velofahrende gilt: Wird der Fussgängerstreifen von einer Person betreten oder ist ersichtlich, dass diese queren will, dann haben in beiden Richtungen alle Fahrzeuge zu halten – auch wenn da für das Velo noch eine Lücke wäre. Anders verhält es sich übrigens an Zebrastreifen mit Mittelinsel, welche aus einem Streifen rechtlich zwei macht. Doch auch hier gilt: Im Zweifel stoppen, Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Busse: 40 Franken
Lenker loslassen
Die Kunst des freihändigen Velofahrens beherrschen meist schon die kleinsten Zweiradfahrer. Das sieht zwar cool aus und beweist die eigene Körperbeherrschung – ist aber faktisch verboten. Wie im Auto, in dem mindestens eine Hand am Lenkrad und die andere zum Eingreifen bereit bleiben muss, muss sich laut Strassenverkehrsgesetz während der Fahrt auch mindestens eine Hand der Velofahrenden am Lenker befinden.
Busse: 20 Franken
Fahren ohne Licht
Seit 1. April 2022 müssen alle E-Bikes in der Schweiz auch am Tag mit Licht fahren. Fehlt das Licht, kostet es 20 Franken. Für nicht elektrisch unterstützte Bikes gilt die Lichtpflicht zumindest abends und in der Nacht. Dabei unterscheidet das Gesetz zwei Szenarien: Fahren ohne Licht auf einer nachts beleuchteten bzw. einer nachts nicht beleuchteten Strasse. Je nachdem, wo man erwischt wird, ist die Busse tiefer oder höher.
Busse: 40 (beleuchtete Strasse) bzw. 60 Franken (unbeleuchtete)
Fehlendes Equipment am E-Bike
Neben der neuen Lichtpflicht am Tag müssen Lenkerinnen und Lenker von E-Bikes noch weitere Regeln für das Fahren auf einem elektrisch unterstützten Velo beachten: Eine Klingel beispielsweise muss an allen E-Bikes fix montiert sein. Schnelle E-Bikes, die bis 45 km/h Elektro-Unterstützung bieten, müssen ausserdem über einen Rückspiegel verfügen – und man ist verpflichtet, hier einen Helm aufzusetzen.
Busse: 20 (keine Klingel/Spiegel) bzw. 30 Franken (kein Helm)