Bei Benzin und Diesel ist es klar: An der Tankstelle sieht man von weitem die geltenden Preise. Dabei handelt es sich um Maximalpreise. Zahlen wir beispielsweise mit der Kundenkarte der Tankstellenkette, bekommen wir meist einen Rabatt. Wir zahlen aber nicht drauf, wenn wir den Sprit mit Bargeld oder einer gängigen EC- oder Kreditkarte bezahlen.
Doch bei den öffentlichen Ladestationen für Elektroautos wird schwierig. Was kostet der Strom – bei vielen ist das nur schwer herauszufinden. Wie bei Tankstellen gibts verschiedene Ladenetze wie etwa Swisscharge, EV-Pass oder Move. An ihren Ladestationen verweisen Aufkleber auf ihre Internetseite oder in die App, wo die Preise zu finden sind. Manche Ladesäulen haben zwar einen Touchscreen, aber der Preis wird erst angezeigt, wenn das Auto angesteckt ist und/oder wir uns mit der Ladekarte identifiziert haben.
Was kostet der Strom?
Kein Wunder, wurden schon E-Autofahrer von hohen Ladeabrechnungen überrascht (auch BLICK) und beschwerten sich beim Preisüberwacher und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Dieses handelte: «Der Zustand schien angesichts der tiefen Beschwerdezahl nicht gravierend zu sein. Es wurden aber dennoch Massnahmen ergriffen», erklärt Seco-Sprecherin Livia Willi.
Rechtlich sind die Anbieter laut Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) dazu verpflichtet, die Preise bekannt zugeben. Zusammen mit dem Branchenverband Swiss eMobility hat das Seco ein Informationsblatt erarbeitet und im August veröffentlicht. Es soll den Anbietern von Ladestationen als Leitfaden für die klare Deklarierung der Preise gelten. Die Kunden erfahren so, was sie der Ladesäule erwartet.
So gehts richtig
Preise müssen unaufgefordert bekannt gegeben werden und dabei gut sicht- und gut lesbar sein. Also grosse Anzeigen wie bei den Tankstellen? Nein! Es reicht schon, wenn der Preis vor dem Ladevorgang dort angezeigt wird, wo wir diesen starten. Das heisst: Entweder auf dem Display an der Ladesäule oder in der App des Anbieters auf unserem Smartphone. Ladesäulen ohne Display müssen so eingerichtet sein, dass der Ladevorgang nur übers Handy gestartet werden kann, damit dort vorher der Preis angezeigt wird. Bei einigen Elektroautos lässt sich der Ladevorgang auch aus dem Cockpit starten – dann muss der Preis dort angezeigt werden.
An vielen Ladesäulen wird der Preis allerdings erst angezeigt, wenn wir das Auto anstecken und/oder uns mit der Ladekarte identifizieren. Das ist laut Seco akzeptabel. «Der Preis muss vor Vertragsabschluss bekannt gegeben werden. Das heisst, bevor der Konsument oder die Konsumentin den kostenpflichtigen Ladevorgang auslöst», so Willi. Entscheidend ist also, dass nicht gleich geladen wird, sobald wir eingesteckt und uns identifiziert haben.
Mögliche Zusatzkosten
Diese Identifikation hat einen Einfluss auf den Preis. Laden wir an einer Ladesäule, die nicht zum Netz unseres Ladekartenanbieters gehört, werden Roaming-Gebühren fällig. Hinzu kommt, dass bei einigen Ladestationen nicht nur der bezogene Strom verrechnet wird, sondern auch die Zeit, in der die Säule blockiert wird. Auch diese Zusatzkosten müssen dem Kunden vor dem Laden bekannt gegeben werden, sagt Seco-Sprecherin Livia Willi: «Überwälzte öffentliche Abgaben und weitere nicht frei wählbare Zuschläge jeglicher Art müssen ebenfalls im Preis enthalten sein. Das heisst, auch Standgebühren pro Stunde. Wenn dies nicht möglich ist, müssen sie separat bekannt gegeben werden.»
Für den Kunden am einfachsten wäre aber sicher ein Preis wie beim Sprit. Dort gehts um den Unterschied zwischen Benzin und Diesel; beim Strom wird bei der Ladeleistung unterschieden zwischen teurem DC-Schnellladen mit Gleichstrom oder dem normalen AC-Laden mit Wechselstrom. Dabei sind die Lade-Anbieter gut beraten, die Preise wie gefordert transparent, leicht sichtbar und gut lesbar bekannt zu geben. Denn Verstösse werden mit bis zu 20'000 Franken Busse bestraft.