Das ändert sich ab Neujahr auf unseren Strassen
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Neue Verkehrsregeln ab Januar:Das ändert sich auf Schweizer Strassen

Neue Verkehrsregeln ab 1. Januar 2021
Das ändert sich ab Neujahr auf unseren Strassen

Ab 1. Januar 2021 treten so viele neue Verkehrsvorschriften in Kraft wie schon lange nicht mehr. Wir fassen zusammen, was Sie ab Neujahr wissen müssen – als Autolenker, Velofahrer und Fussgänger auf unseren Strassen.
Publiziert: 01.01.2021 um 10:23 Uhr
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Aktualisiert: 06.05.2021 um 15:20 Uhr
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Rechts vorbeifahren erlaubt: Bei Staus, stockendem Kolonnenverkehr oder bei einem Unfall darf «mit der gebotenen Vorsicht» man rechts vorbeifahren.
Foto: Keystone
Raoul Schwinnen

Ab Neujahr dürfen in der Schweiz autonome Autos tatsächlich auch selbständig fahren – oder wenigstens parkieren. Ab dem 1. Januar 2021 darf man nämlich Autos, die einen entsprechenden Parkassistenten haben, von alleine parkieren lassen. Nicht mal mehr im Auto sitzen muss man während des Vorgangs. Das ist eine von vielen neuen Regelungen im Strassenverkehr, die Anfang Jahr in Kraft treten.

Hier die Übersicht:

Das gilt neu auf der Autobahn

Rechtsvorbeifahren erlaubt. Es sorgt immer wieder für heisse Köpfe – und hohe Strafen, wenn es zur Anzeige kommt: das Rechtsüberholen auf der Autobahn. Das wird es auch weiterhin. Neu ist das Rechtsvorbeifahren nun ab 1. Januar erlaubt – unter gewissen Umständen. Bei Stau, stockendem Kolonnenverkehr oder einem Unfall auf dem linken oder mittleren Fahrstreifen darf man «mit der gebotenen Vorsicht» rechts vorbeifahren. Wichtig: Rechtsüberholen, also wieder auf die linke Spur einschwenken, bleibt weiterhin verboten und wird gebüsst! Wann wird aus Rechtsvorbeifahren das verbotene Rechtsüberholen? Die Abgrenzung ist schwierig: Hier die Details zur Regel.

Reissverschluss bei Spurverengungen. Münden zwei Fahrspuren in eine Spur oder bei einer Engstelle wegen einer Baustelle oder Unfall ist das Reissverschluss-Prinzip neu nicht nur empfohlen, sondern Pflicht. Man ist also kein Drängler, wenn man die endende Spur bis ganz nach vorn nutzt und sich dann erst einfädelt, sondern handelt korrekt. Wer keine Lücke schafft, zahlt fürs Behindern 100 Franken Busse. Wer sich mit Gewalt reindrückt (Blinken ist nur eine Frage, kein Befehl!), wird als Gefährder wie bisher teuer verzeigt. Die Idee hinter dieser Regeländerung: Die Länge des Rückstaus soll verkürzt und der Verkehrsfluss durch abwechselndes «einfädeln» fliessender werden. Die Kolonne soll nie ganz zum Stillstand kommen. Die Details zur Regel gibts hier.

Sofort Rettungsgasse bilden. Um bei stockendem Kolonnenverkehr oder im Stau den Einsatz von Blaulichtfahrzeugen oder Abschleppwagen zu erleichtern, müssen alle Autofahrer unaufgefordert eine Rettungsgasse bilden – sofort und nicht erst, wenn Blaulicht naht. Auf den Pannenstreifen darf man dabei in keinem Fall ausweichen. In Tunnels müssen sich die Fahrzeuge so nah wie möglich am Fahrbahnrand halten. Auf dreispurigen Autobahnen sollen sich die Benutzer der mittleren Spur rechts und die der linken Spur links halten, damit die Rettungsfahrzeuge eine Möglichkeit zum Durchfahren erhalten. Wichtig: Beim Bilden der Rettungsgasse Warnblinker frühzeitig einschalten, um so Auffahrunfälle oder seitliche Kollisionen zu vermeiden. Hier alle Details zur Regel.

Mehr Tempo für Anhänger und Wohnwagen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge mit Anhängern oder Wohnwagen (bis 3,5 Tonnen) wird auf Schweizer Autobahnen erhöht und beträgt anstatt wie bisher 80 km/h neu 100 km/h. Die Anhängelast darf das auf dem Fahrzeugausweis des Zugfahrzeugs angegebene maximale Gewicht nicht überschreiten. Wichtig: Der Anhänger muss für 100 km/h zugelassene Reifen montiert haben.

Wieder Alkohol auf Autobahnraststätten. Per 1. Januar hebt der Bundesrat das Verbot für den Verkauf und das Servieren von alkoholischen Getränken auf Autobahnraststätten in der Nationalstrassenverordnung nach über 50 Jahren auf. Prost!

Wichtig für Neulenker: Autofahren schon ab 17

Gute Kunde für ganz junge Autofans: Der PW-Lernfahrausweis kann ab 1. Januar 2021 schon ab vollendetem 17. Lebensjahr angefordert werden. Neulenker können sich so bereits ab ihrem 18. Geburtstag direkt zur Fahrprüfung anmelden. Vorausgesetzt, sie sind zuvor bereits ein Jahr lang begleitet gefahren. Neu können zudem nur noch Fahrerinnen und Fahrer, die ihr 20. Lebensjahr schon vollendet haben, mit weniger als einem Jahr Fahrpraxis als Fahrschülerin und Schüler zur Prüfung antreten. Für all jene, die zwischen 2001 und 2002 geboren wurden, gibt es eine Übergangslösung. Haben sie ihren Lernfahrausweis bis Ende 2020 erhalten, sind sie von der einjährigen Lernfahrpflicht befreit. Ähnliches gilt für im Jahr 2003 geborene, die ihren Lernfahrausweis bis 31. Dezember 2021 erhalten haben.

Damit junge Neulenker mehr Erfahrungen sammeln können, sollen künftig 17-Jährige mit L am Heck und mit Begleitperson fahren dürfen.
Ab 1. Januar dürfen schon 17-Jährige mit L am Heck und einer Begleitperson fahren. Und ab dem 18. Geburtstag zur Fahrprüfung antreten.
KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Gute Kunde für ganz junge Autofans: Der PW-Lernfahrausweis kann ab 1. Januar 2021 schon ab vollendetem 17. Lebensjahr angefordert werden. Neulenker können sich so bereits ab ihrem 18. Geburtstag direkt zur Fahrprüfung anmelden. Vorausgesetzt, sie sind zuvor bereits ein Jahr lang begleitet gefahren. Neu können zudem nur noch Fahrerinnen und Fahrer, die ihr 20. Lebensjahr schon vollendet haben, mit weniger als einem Jahr Fahrpraxis als Fahrschülerin und Schüler zur Prüfung antreten. Für all jene, die zwischen 2001 und 2002 geboren wurden, gibt es eine Übergangslösung. Haben sie ihren Lernfahrausweis bis Ende 2020 erhalten, sind sie von der einjährigen Lernfahrpflicht befreit. Ähnliches gilt für im Jahr 2003 geborene, die ihren Lernfahrausweis bis 31. Dezember 2021 erhalten haben.

Das gilt neu in der Stadt

Auto darf selbständig parkieren. Beim Benutzen des Parkassistenzsystems dürfen Fahrer neu nicht nur das Lenkrad ihres Fahrzeugs loslassen – sie dürfen sogar, sofern es das System ermöglicht, das Auto für den Parkiervorgang verlassen. «Allerdings», so steht es im Verordnungstext, «muss der Fahrer das Manöver überwachen und bei Bedarf abbrechen können. Er trägt zu jedem Zeitpunkt die Verantwortung über sein Fahrzeug.»

Bei Rot rechts abbiegen. Was viele Velo- und Mofafahrer bislang sowieso schon tun, wird legalisiert. Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt in Basel im Jahr 2016 dürfen Velo- und Mofafahrer ab 1. Januar 2021 nun schweizweit offiziell und bei entsprechender Signalisation (siehe Galerie) trotz roter Ampel rechts abbiegen. Wichtig: Es handelt sich um keine allgemeine Erlaubnis, bei Rot rechts abzubiegen.

Schleusen für Velofahrer. Städtische Behörden dürfen künftig vor Lichtsignalen sogenannte Schleusen für Fahrräder auf der Fahrbahn markieren (siehe Galerie) – auch dort, wo keine Fahrradstreifen vorhanden sind. Dies erlaubt den Velofahrern, sich am Rotlicht vor die anderen Verkehrsteilnehmer zu stellen – aus Sicherheitsgründen und damit man sie besser sieht.

Velofahrer dürfen aufs Trottoir. Kinder bis 12 Jahre dürfen ab Neujahr mit ihrem Velo auf der rechten Seite des Trottoirs fahren. Allerdings nur dann, wenn auf der Strecke kein Fahrradstreifen vorhanden ist. Und: Sie müssen den Fussgängern den Vortritt gewähren und sollten immer nur Schritttempo fahren. Diese gilt auch für Elektro-Trottinetts, die den Veloregeln unterliegen.

Neue Parkplätze für Elektroautos. Neben weissen und blauen Parkfeldern gibt es neu auch grüne. Diese weisen – ebenso wie das neue Symbol Ladestation (siehe Galerie) – darauf hin, dass hier nur elektrische Autos parkieren dürfen. Ausserdem kann es nun auch für schnelle E-Bikes (bis 45 km/h), Mofas und Motorräder kostenpflichtige Parkplätze geben.

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