Seit letztem Donnerstag sitzt der frühere Renault- und Nissan-Boss Carlos Ghosn in Japan wieder in Untersuchungshaft. Unter anderem wegen Verdacht auf Verstoss gegen japanische Börsenauflagen, Übertragung privater Verluste auf Nissan und Missbrauch von Nissan-Geldern zugunsten eines Vertriebspartners in Oman.
Videobotschaft aus dem Knast
Mit der erneuten Festnahme platzte die von Ghosn für morgen, 11. April, angesetzte Pressekonferenz. Nun meldet sich der sichtlich gealterte und am Montag aus dem Nissan-Verwaltungsrat geschmissene 65-jährige Ex-Manager per Videobotschaft direkt aus dem Knast und rechnet mit seinen früheren Kollegen ab. Der ehemalige Konzernlenker Ghosn bezeichnet sich als Opfer einer Verschwörung. Wörtlich sagt er im Video: «Es geht hier nicht um spezifische Ereignisse, nicht um Gier oder um Diktatur. Es geht hier um eine Verschwörung, einen hinterhältigen Angriff.»
Wertvernichtung
Einigen Nissan-Managern wirft er vor, aus eigenen Interessen heraus «jede Menge Wertvernichtung» zu betreiben. «Wir sprechen von Leuten, die ein schmutziges Spiel gespielt haben». Weiter sagt er auch: «Ich mache mir Sorgen, weil der Wert von Nissan nach unten geht.» Die Namen jener Personen, die Ghosn für seine Verhaftung verantwortlich macht, wurden gemäss seinem Anwalt aus dem Clip entfernt.
Nissan-Aktien gesunken
Nach dem Hoch im letzten Jahr ist die Nissan-Aktie inzwischen um fast 22 Prozent gefallen. Und weil der japanische Autobauer fürs Ende März abgelaufene Geschäftsjahr wohl einen Gewinnrückgang von 45 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkünden muss, dürfte sich die Aktie auch so schnell nicht wieder erholen.
Noch bis Sonntag in Haft
Ghosn wurde ein erstes Mal am 19. November 2018 festgenommen und dann nach monatelanger Haft gegen Kaution wieder entlassen. Nun wurde er nach nur vier Wochen auf freiem Fuss erneut inhaftiert. Bis kommenden Sonntag bleibt der tief gefallene Manager, der weiterhin seine Unschuld beteuert, sicher noch in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft kann diese Frist bei Bedarf aber auch noch um weitere zehn Tage verlängern.