Es war zu schön, um wahr zu sein. Ein deutscher eBay-User hatte schon gehofft, das grosse Schnäppchen gemacht zu haben. Er hatte einen BMW für einen einen Euro erstanden. Dem Verkäufer ist dagegen der Schreck in die Glieder gefahren. Niemals hatte er sein gebrauchtes Auto im Wert von mindestens 12'000 Euro verramschen wollen.
Was ist passiert? Der Verkäufer hat sich beim Anlegen seines Inserats unglücklich ausgedrückt und «Preis 1?» geschrieben. Damit hatte er jedoch nur den Startpreis der Auktion gemeint. Ein flinker Käufer hat daraufhin ein Sofortkaufgebot über einen Euro eingereicht. Pech für den Verkäufer: Das System hat das Gebot automatisch angenommen. Daraufhin hat auch der Verkäufer schnell reagiert und sofort Widerspruch eingelegt. Da der Käufer das nicht akzeptierte, kam der Fall jetzt vor Gericht.
Gericht erkennt auf Versehen
Doch es wird nichts mit dem BMW-Mega-Schnäppchen. Das Oberlandesgericht Frankfurt (D) hat gegen den klagenden Käufer entschieden. Einerseits führte das automatisch bestätigte Sofortkaufgebot nicht zu einem bindenden Kaufvertrag, schreibt das Branchenblatt «Automobilwoche». Andererseits sei aus dem Inserat klar ersichtlich, dass es sich um ein Versehen gehandelt habe, so das Oberlandesgericht. Der Zusatz «Sofortangebote sind gern erwünscht» habe klar gemacht, dass der Verkäufer das Auto zu einem angemessenen Preis versteigern wollte und nicht vor hatte, es für einen Euro zu verscherbeln.
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Der Käufer hat inzwischen eingesehen, dass sein BMW-Traum geplatzt ist. Er hat seine Berufung zurückgezogen. Damit bleibt er beim ursprünglichen Besitzer. Ob der ihn nochmals auf eBay versteigern wird, ist unklar. Falls ja, dürfte er beim nächsten Mal sicher besser schauen, dass sein Auto nicht erneut zum vermeintlichen Mega-Schnäppchen wird.