Am 11. Dezember findet die «Miss France»-Wahl statt. Zum bereits 101. Mal wird dann die schönste Frau Frankreichs gekürt. Zuvor aber sehen sich die Produzenten der Show mit einer Klage konfrontiert. Drei nicht erfolgreiche Kandidatinnen und eine Feministinnen-Gruppe behaupten, die Miss-France-Veranstalter brechen das Gesetz. Als Grund geben sie an: Für die Wahl würden die Kandidatinnen nach ihrem Aussehen ausgewählt.
Mit einer Mitteilung gab der Verein Osez le Féminisme («Getrau dich, Feminist zu sein») bekannt, die Produktionsfirma Endemol zu verklagen. Die Teilnehmerinnen unterstehen dem französischen Arbeitsrecht, da sie in der Show als Kandidatinnen arbeiten, wird behauptet. Daher stünde es ihnen das Recht zu, gegen Vorurteile geschützt zu sein.
«Rückständiger, sexistischer Wettbwerb»
Gegenüber dem Magazin «Insider» sagt eine Sprecherin des Vereins: «Wir protestieren seit Jahren lautstark gegen diesen rückständigen und sexistischen Wettbewerb. Schönheitswettbewerbe schwächen das Image und die Stellung der Frau in der Gesellschaft und objektivieren Kandidaten, um die männliche Fantasie zu befriedigen.»
Mit ihrer Aktion hätten sie zwei Ziele: Eine öffentliche Debatte über den Sexismus in der Industrie anzustossen und gegen die Ausnutzung von Frauen zu protestieren, «ohne die dieses Geschäft nicht funktioniert».
Kandidatinnen dürfen keine Kinder haben
Weiter wird Endemol vorgeworfen, Frauen auszunutzen, die jedes Jahr «in einer sexistischen, diskriminierenden und lukrativen Show auftreten, die Millionen Umsatz generiert. Alles im kompletten Widerspruch zum geltenden Gesetz.»
Konkret richtet sich die Klage gegen die Richtlinien für die Teilnahme an der Show am 11. Dezember, wie France24 berichtet. Im Anmeldeformular steht, wer teilnehmen will, muss «mindestens 1.70 Meter gross sein ohne Absätze, keine sichtbaren Tattoos haben, nie verheiratet gewesen sein und keine Kinder haben».
Endemol und Miss-France-Organisation schweigen
Die Anwältin, die die Feministinnen vertritt, sagt dem Sender, Arbeitgebern sei es verboten, Arbeitnehmer aufgrund von «Moral, Alter, Familienstatus oder Aussehen zu diskriminieren».
Bevor der Fall vor ein Gericht kommt, muss zuerst geklärt werden, ob die Teilnehmerinnen des Schönheitswettbewerbs französischem Arbeitsrecht unterstehen.
Endemol und die Miss-France-Organisation haben bisher keine Stellungnahme abgegeben. (vof)