Weil Erdogan-Puppe in Zürich brannte
Türkei bestellt Schweizer Botschafter in Ankara ein

Am Frauenstreik ist eine Puppe vom türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan verbrannt worden. Das sorgt in Ankara für Ärger. Nun wurde der Schweizer Botschafter einbestellt.
Publiziert: 15.06.2023 um 16:37 Uhr
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Aktualisiert: 15.06.2023 um 19:01 Uhr
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Die in Zürich verbrannte Erdogan-Puppe ist für Ankara eine «Provokation».
Foto: Screenshot Instagram

Die Türkei hat den Schweizer Botschafter in Ankara einbestellt. Begründet wurde dies nach einem Bericht der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu am Donnerstag damit, dass beim Frauenstreik in Zürich am Mittwoch eine Puppe verbrannt worden sei, die angeblich Präsident Recep Tayyip Erdogan (69) darstellen sollte.

Auf Videos war eine brennende Puppe in einem Einkaufswagen zu sehen. Dem Botschafter sei deutlich gemacht worden, dass «Provokationen gegen Präsident Recep Tayyip Erdogan und die türkische Flagge inakzeptabel» seien, hiess es. Zudem habe die Türkei Ermittlungen verlangt.

Hinter der Verbrennung am Frauenstreik steckt das Revolutionäre Streikkollektiv Zürich. Das Kollektiv hat die Erdogan-Puppe vor dem Eingang der UBS aufgehängt. Im Hintergrund prangerte ein Plakat mit der Aufschrift «Kill Erdogan». Anschliessend setzten sie die Puppe auf einen Einkaufswagen und liessen sie in Flammen aufgehen.

Das Revolutionäre Streikkollektiv äusserte sich dazu: «Wir stehen Seite an Seite mit den Frauen und genderqueeren Personen, die in der Türkei, in Kurdistan und überall gegen patriarchale, religiös-fundamentalistische und faschistische Unterdrückung kämpfen.» Die Aktivistinnen kritisierten auch die UBS, da die Credit Suisse – die nun Teil der UBS ist – eine geschätzte Geschäftspartnerin der Türkei sei.

Strafverfahren eingeleitet

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) teilte am Donnerstagabend auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit, es sei über die Ereignisse informiert. Strafverfahren sei von den zuständigen Behörden eingeleitet worden.

Der Schweizer Botschafter habe die türkischen Behörden darüber informiert. Das EDA habe zudem die türkische Botschaft in der Schweiz in Kenntnis gesetzt. Es obliege den Schweizer Justizbehörden, die Handlungen gemäss schweizerischem Recht zu qualifizieren. (SDA/bab)

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