Künstliche Befruchtung ist weltweit ein grosser Markt – doch vor ein paar Jahrzehnten war in dem Bereich offenbar noch sehr viel ungeregelt. Das zeigt die traumatische Geschichte einer 39-jährigen Sozialarbeiterin aus dem US-Bundesstaat Connecticut. Ihr biologischer Erzeuger ist nicht nur der Kinderwunscharzt selbst. Die junge Frau hat auch noch unwissentlich mit ihrem Halbbruder geschlafen, wie CNN berichtet.
Victoria H.* ist krank und wundert sich, dass ihre Eltern keine ähnlichen Symptome aufweisen. Einen DNA-Test später enthüllt sich die bislang extremste Befruchtungsbetrugsgeschichte in den USA. Ihr Vater ist gar nicht ihr biologischer Vater. Denn der Fruchtbarkeitsarzt Burton C.*, bei dem sich ihre Mutter künstlich befruchten liess, hat sein eigenes Sperma verwendet. Statt mehr über sich selbst herauszufinden, erfährt sie von 22 Halbgeschwistern.
Die noch schlimmere Entdeckung machte die Sozialarbeiterin kurz darauf. Nach Recherchen findet Victoria H. heraus, dass sie unwissentlich während der Highschool mit einem ihrer Halbgeschwister eine Liebesbeziehung geführt hat. Wie sie CNN gegenüber sagt, hätte sie ihre Jugendliebe problemlos heiraten können. «Das hat mich traumatisiert.»
Härtere Gesetze für Fruchtbarkeitsbetrug
Jody Madeira, Juraprofessorin an der Indiana University und Expertin für Fruchtbarkeitsbetrug, betont gegenüber CNN, dass Victoria H.s Fall einer der extremsten sei. «Dies war das erste Mal, dass wir einen bestätigten Fall hatten, bei dem jemand tatsächlich eine Beziehung hatte und mit jemandem intim war, der sein Halbgeschwister ist.» In den meisten US-Bundesstaaten gibt es keine Gesetze gegen Befruchtungsbetrug. Viele Opfer würden lediglich eine Wiedergutmachung erhalten. Die beschuldigten Ärzte würden selten mit den Konsequenzen ihres Verhalten konfrontiert, schreibt CNN. Mehr als 30 amerikanische Ärzte sind momentan beschuldigt, ihr eigenes Sperma bei Patientinnen verwendet zu haben.
In der Schweiz gibt es rund 3000 Paare jährlich, die sich einer künstlichen Befruchtung unterziehen, wie das Bundesamt für Gesundheit schreibt. Die Fortpflanzungsmedizin ist sowohl auf Verfassungs- als auch auf der Gesetzesstufe geregelt. Damit ist unter anderem festgelegt, wer Zugang zu den Fortpflanzungsverfahren hat, unter welchen Voraussetzungen dies angewendet werden darf und welche Verfahren überhaupt erlaubt sind.
*Namen bekannt