Verfassungsgericht bestätigt
Georgescu darf in Rumänien nicht zur Wahl antreten

Der Rechtspopulist Călin Georgescu darf in Rumänien nicht zur Wahl antreten. Das Verfassungsgericht bestätigte einen entsprechenden Entscheid der Wahlbehörde am Dienstag.
Publiziert: 11.03.2025 um 18:53 Uhr
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Aktualisiert: 11.03.2025 um 22:20 Uhr
Das Verfassungsgericht bestätigte die Ablehnung zur zweiten Wahlrunde.
Foto: AFP
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Janine EnderliRedaktorin News

Das rumänische Verfassungsgericht hat am Dienstag den rechtsextremen Spitzenkandidaten Călin Georgescu (62) von der Teilnahme an der Wiederholung der rumänischen Präsidentschaftswahlen im Mai ausgeschlossen. Die erste Wahlrunde hatte Georgescu im November gewonnen. Der Wahlsieg war zum Teil auf eine äusserst erfolgreiche Tiktok-Kampagne zurückzuführen. Geheimdienste befürchteten Wahleinmischung durch Russland. So soll Georgescus Team 800 Tiktok-Accounts angelegt haben. 

Das Zentrale Wahlbüro des Landes lehnte seine Kandidatur am Sonntag mit der Begründung ab, Georgescu habe gegen die rumänischen Wahlregeln verstossen.

Georgescu legte gegen die Entscheidung Berufung beim Verfassungsgericht ein, wo alle neun Richter am Dienstagabend für die Ablehnung stimmten. 

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