Keiner mag sie – Polizeikontrollen. Dass man dabei dann auch noch von der Polizei ausgeraubt wird, sprengt wohl jegliches Vorstellungsvermögen. Genau dieses Szenario soll sich am 19. Juli in Berlin abgespielt haben. Dort soll ein Hauptkommissar (48) mit einem unbekannten Komplizen einen Autofahrer angehalten und ausgeraubt haben.
Auf der Berliner Stadtautobahn in Höhe des Messedamms soll der Polizist den Autofahrer nach Dienstschluss gegen 23.15 Uhr herausgewunken haben. Dabei habe er seine Uniform getragen und sei in einem zivilen Polizeiauto unterwegs gewesen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt.
Dann habe der Beamte dem 62-jährigen Fahrer Handschellen angelegt und das Auto durchsucht. Mit 57'000 Euro Bargeld und zwei Handys seien der 48-Jährige und sein Komplize anschliessend geflüchtet.
Mann wohl kein Zufallsopfer
Nach der rechtswidrigen Kontrolle habe der Polizist dem Opfer ein polizeiliches Sicherstellungsprotokoll ausgestellt – ohne das beschlagnahmte Geld darin zu erwähnen.
Laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft sei nicht davon auszugehen, dass es sich beim Überfallenen um ein Zufallsopfer handelt. Das berichtet die deutsche «Tagesschau». Die Ermittlungen zur Herkunft des Geldes laufen nach Angaben des Sprechers noch.
Wie die «Bild»-Zeitung aus Ermittlerkreisen erfuhr, muss der beschuldigte Polizist vom Geldtransport gewusst haben. Wie genau er davon erfuhr, sei Gegenstand der Ermittlungen.
Beschuldigter suspendiert – aber auf freiem Fuss
Am Montag wurden das Büro sowie die Wohnung des Verdächtigen durchsucht. Dabei fanden die Ermittler Beweismaterial und die benutzte Ausrüstung.
Am selben Tag hat das Amtsgericht Tiergarten einen Haftbefehl erlassen, diesen aber wieder ausser Vollzug gesetzt. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin auf Anfrage von «Focus» mitteilte, sei dies ein üblicher Vorgang. «Bei Haftbefehlen wird immer geprüft, ob der Haftbefehl wirklich vollstreckt werden muss oder ob es geeignetere Massnahmen gibt, wie zum Beispiel Meldeauflagen», so die Behörden. Im vorliegenden Fall habe das Gericht dies bejaht.
Was bedeutet die Entscheidung des Gerichts? Der beschuldigte Polizeihauptkommissar ist bis auf Weiteres vom Dienst suspendiert, muss aber vorerst nicht in Untersuchungshaft. Laut der Staatsanwaltschaft würde der Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt, sollte der Verdächtige den Meldeauflagen nicht nachkommen. (gs)