Er darf doch in der SPD bleiben: Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (78) wird trotz Antrag nicht aus der Partei ausgeschlossen. Das hat ein Schiedsgericht in zweiter Instanz beschlossen, schreibt der «Spiegel».
Es lasse sich «nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen», dass Schröder gegen Statuten, Grundsätze oder die Parteiordnung verstossen oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig gemacht habe, heisst es in dem Beschluss. «Möglicherweise haben deutsche Spitzenpolitiker die Gefahren einer Abhängigkeit von russischen Energielieferungen in den vergangenen 25 Jahren falsch eingeschätzt.»
Das betreffe aber auch andere Politiker der SPD und anderer Parteien. «Eine solche Fehleinschätzung dem Antragsgegner vorzuwerfen, führt indes zu weit.»
Wegen Putin-Freundschaft in der Kritik
Die SPD-Gliederungen, die die Berufung beantragt hatten, könnten nun noch Berufung zur SPD-Bundesschiedskommission beantragen. Allerdings gilt es als eher unwahrscheinlich, dass eine weitere Berufung nach zwei Freisprüchen in den ersten Instanzen zugelassen würde.
Schröder gilt als enger Freund von Russlands Präsident Wladimir Putin (70), den er einmal als «lupenreinen Demokraten» bezeichnet hatte. Er war über Jahre für russische Energiekonzerne aktiv. Mit Blick auf Russlands Angriff auf die Ukraine erklärte Schröder zwar, es liege in der Verantwortung Russlands, den Krieg zu beenden. Allerdings dürften die Verbindungen zu Russland nicht komplett gekappt werden. (bab/SDA)