«Eine Herausforderung für die Stadt, damit umzugehen»
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Magdeburg-Oberbürgermeisterin:«Eine Herausforderung für die Stadt, damit umzugehen»

Taleb A. wurde bereits 2013 verurteilt
Wieso verhinderten die Behörden das Attentat nicht?

In Magdeburg fuhr bei einem Attentat auf dem Weihnachtsmarkt Taleb A. fünf Personen tot. Der 50-Jährige war den Behörden seit Jahren bekannt.
Publiziert: 22.12.2024 um 17:03 Uhr
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Aktualisiert: 22.12.2024 um 18:28 Uhr
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Nach dem Attentat in Magdeburg ...
Foto: x

Auf einen Blick

  • Behörden erhielten Hinweise auf Täter vor Magdeburg-Anschlag
  • Taleb A. war bereits 2013 wegen Androhung von Straftaten verurteilt worden
  • Ende 2023 versuchte eine Frau, vor Taleb A. zu warnen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.

Nach dem Weihnachtsmarkt-Anschlag von Magdeburg mit fünf Toten und vielen Schwerverletzten rückt die Frage in den Blick, ob die Gewalttat hätte verhindert werden können. Mehrere Behörden wurden in der Vergangenheit auf den Täter Taleb A.* (50) hingewiesen, der zudem schon vor Jahren mit Drohungen aufgefallen war. Wo also hat man versagt?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erhielt nach eigenen Angaben im Spätsommer 2023 einen Hinweis auf den Mann. Nach Angaben des Chefs des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, wurde nach einem Hinweis aus Saudi-Arabien zu dem Mann im November 2023 ein Verfahren eingeleitet. Die Sache sei aber unspezifisch gewesen. «Er hat auch verschiedene Behördenkontakte gehabt, Beleidigungen, auch mal Drohungen ausgesprochen. Er war aber nicht bekannt, was Gewalthandlungen angeht», sagte Münch im ZDF.

Warnung Ende 2023

Das Bundesamt erhielt den Hinweis zum Tatverdächtigen nach eigenen Angaben über seine Social-Media-Kanäle. «Dieser wurde, wie jeder andere der zahlreichen Hinweise auch, ernst genommen», schrieb das Bamf auf der Plattform X. Da das Bundesamt keine Ermittlungsbehörde sei, sei die hinweisgebende Person, wie in solchen Fällen üblich, direkt an die verantwortlichen Behörden verwiesen worden.

Die «Welt am Sonntag» berichtete über eine Frau, die Ende 2023 Warnungen über Taleb A. an den X-Account des Bamf geschickt habe. Zuvor habe sie bereits versucht, die Berliner Polizei vor dem Mann zu warnen. Ihre E-Mail sei nicht angekommen, da sie diese versehentlich an die Polizei einer Gemeinde namens Berlin in den USA geschickt habe, berichtete die Zeitung.

Strafanzeige aufgenommen

Die Berliner Polizei schrieb auf X, dass aktuell Screenshots mit vermeintlichen Hinweisen an sie im Zusammenhang mit Magdeburg kursierten. «Zum jetzigen Zeitpunkt können wir diese Hinweise nicht bestätigen, und auch einen Fake nicht ausschliessen. Die Prüfung hierzu dauert an», hiess es am Samstagabend. Unabhängig davon war der Täter der Berliner Justiz bekannt: Nach dpa-Informationen lag dort ein Verfahren der Amtsanwaltschaft wegen des Missbrauchs von Notrufen durch Taleb A. vor. Zuerst hatte der «Spiegel» berichtet.

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Der Direktor der Magdeburger Polizeiinspektion, Tom-Oliver Langhans, erklärte am Samstag auf einer Pressekonferenz, dass die Polizei in der Vergangenheit eine Strafanzeige aufgenommen habe. «Es ist auch von unserer Seite versucht worden, eine Gefährderansprache durchzuführen. Das ist jetzt auch noch Gegenstand der Ermittlungen, woran das dann nachher letztendlich in diesem Verfahren dazu nach meiner Erkenntnis erst mal so nicht gekommen ist.» Dieses Verfahren liege aber derzeitig schon ein Jahr zurück.

Bereits vor über zehn Jahren aufgefallen

Auch in Mecklenburg-Vorpommern war Taleb A. vor mehreren Jahren aufgefallen. Im Jahr 2013 wurde er vom Amtsgericht Rostock zu 90 Tagessätzen wegen Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten verurteilt, wie Landesinnenminister Christian Pegel (SPD) bei einer Pressekonferenz in Schwerin sagte. Dem Minister zufolge hatte A. von 2011 bis Anfang 2016 in Mecklenburg-Vorpommern gelebt und in Stralsund Teile seiner Facharzt-Ausbildung absolviert. Zuvor hatte der «Spiegel» über das Urteil berichtet.

In einem Streit um die Anerkennung von Prüfungsleistungen habe der Mann gegenüber Vertretern der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern mit einer Tat gedroht, die internationale Beachtung bekommen werde. Dabei habe er auf den Anschlag beim Boston-Marathon verwiesen. Im Zuge der Ermittlungen gab es laut Pegel auch eine Durchsuchung bei dem Mann. Es seien jedoch keine Hinweise auf eine reelle Anschlagsvorbereitung gefunden worden.

*Name bekannt 

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